Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 63 (1919)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Frankfurter Judenstättigkeiten im Mittelalter
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 199 (sequence 13)
- Language
- German
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Frankfurter Juäenstättigkeiten im Mittelalter. 199 vor jeder Konkurrenz zu schützenJ). So ward den Juden der Kleinhandel mit gewissen Artikeln, wie mit Spezereien, gesponnener, gezwirnter und ungezwirnter, gefärbter und ungefärbter Seide und seidener Schnur unter einem Pfunde nicht gestattet, ebensowenig durften sie das Tuch ellenweise ausschneiden und verkaufen. Am schwerwiegendsten aber war das Verbot, Waren auf dem Markte oder in den Läden und in Gewölben öffentlich feil zu bieten. So waren denn die Juden vorzugsweise auf das Hausieren angewiesen. Auch im eigentlichen Geldleihgeschäft traten manche Einschränkungen ein. Schuldbriefe, von unmündigen und un~ verheirateten Bürgersöhnen ausgestellt, waren jetzt ungültig, ebenso die von Ehemännern, zu denen die Ehefrauen nicht ihre Zustimmung gegeben, oder solche, die länger als zwei Jahre im Besitz des Gläubigers geblieben waren. Besonders verhüten wollte der Rat, daß zu viel jüdisches Kapital in Frankfurt arbeitete. Aus diesem Grunde verbot er seinen Juden, mit auswärtigen Glaubensgenossen ein Kompagniegeschäft zu betreiben oder sich von ihnen kommanditieren zu lassen. Das 16. und der Beginn des 17. Jahrhunderts hatten es fertig gebracht, -diese Beschränkungen, noch ansehnlich zu vermehren. Die Stättigkeit des Jahres 1616, die von den kaiserlichen Kommissarien, dem Erzbischof Johann Schweickhard von Mainz und dem Landgrafen Ludwig von Hessen-Darmstadt festgesetzt ward, enthält nicht weniger als 118 Paragraphen, wobei sich die kaiserliehe Majestät noch vorbehielt, »diese Ordnung nach Gelegenheit der Zeit und Leufften . .. ihres Gefallens alLwegen zu mehren . . . und eine neue zu machen.« Der Raum gestattet mir nicht, auf diese Stättigkeit näher einzugehen. Zwei Jahrhunderte lebten die Frankfurter Juden unter der unerträglichen Tyrannei dieser Ordnung, bis sie durch den Sturmwind der neuen Zeit wie ein Kartenhaus zusämmenstürzte und einer menschenwürdigen Behandlung der •Juden Platz machte. l) Auch vor der christlichen von Seiten der Nichtbürger der Stadt. .*• ־