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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1919-01-01 · Heft 2 · p. 187

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
63 (1919)
Issue
Heft 2
Article
Frankfurter Judenstättigkeiten im Mittelalter
Date
1919-01-01
Page
187 (sequence 1)
Language
German
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Frankfurter Judenstättigkeiten im Mittelalter. Von I. Kracauer-Frankfurt a. M. Bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts gehörten die Frankfurter Juden dem Reiche an, sie waren »Kammerknechte« des Kaisers. Als solche hatten sie ihm besondere Abgaben zu entrichten, die jüdischen Reichssteuern, die für die spätere Regierung Ludwigs des Bayern jährlich 960 « Heller betrugen. Als Gegenleistung war das Reichsoberhaupt zu ihrem Schutz verpflichtet. Und-Ludwig der Bayer war sich dieser Pflicht, wenigstens gegen die Frankfurter Juden,, die sich seiner besonderen Gunst erfreuten, vollbewußt ־ und hat in den stürmischen Zeiten seiner Regierung bei verschiedenen Gelegenheiten seinen schützenden Arm über sie ausgestreckt. Ganz anders war die Haltung, seines Nachfolgers Karls IV. Er sah in den Frankfurter Juden nur ein Regal, das man, wenn es galt, sich rasch in den Besitz großer Summen zu setzen, vorteilhaft veräußern konnte. Ein solcher Fall trat für ihn bereits bei seinem Regierungsantritt ein, als die bevorstehende Kaiserkrönung in Aachen großen Geldaufwand erforderte. Für 15200 u Heller verpfändete er 1349 der Stadt Frankfurt seine Kammerknechte mit allen ihren Privatbesitzungen und Gemeindeliegenschaften. Damit hebt ein neuer Abschnitt en der Geschichte der Frankfurter Juden an. Nicht daß sie ganz vom Reiche getrennt worden wären, noch behielt sich das Reichsoberhaupt gewisse Ansprüche an sie vor. Aber sie waren jetzt Untertanen der Stadt geworden, die alle Hoheitsrechte über sie, Gesetzgebung, richterliches. Amt, Besteuerung usw. ausübte. Doch nur kurze Zeit erfreute sich die Stadt ihres Pfandbesitzes. Wenige Wochen später, am 24. Juli 1349, drangen die Geißlerscharen in die Stadt, metzelten die Juden

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