Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 63 (1919)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Strafklauseln der griechischen Papyrusurkunden beleuchtet durch die aramäischen Papyri und durch den Talmud
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 155 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829892-2829895-2894766--43560-2894860- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
155r durch die aramäischen Papyri und durch den Talmud. liest man das Folgende: »Wenn ich dir die obigen Äcker wegnehme oder sie dir. nicht sichere, so gebe ich dir 3000 Silberdeben« (98/97 ante). In dem anderen Papyrus lautet der entsprechende Punkt: »Wenn ich die obigen Äcker von dir wegnehme oder wenn ich mich von dir zurückziehe wegen des Pachtzinses der obigen Äcker, so gebe ich dir« usw. (106/10׳* ante bei Berger S. 155). Der Gedanke der Deponierung des Kaufpreises (wie auch der .Nichtannahme desselben) war nicht neu, bloß die Anwendung auf den Spezialfall stammt von HilleL Ich hätte noch manches zu bemerken, doch muß ich mit Rücksicht auf den zur Verfügung stehenden Raum schließen. Soviel glaube ich bewiesen zu haben, daß die griechische Papyrusurkunde keine Originalschöpfung ist, sondern die Nachfolgerin der um Jahrzehnte älteren aramäisch-ägyptischen Urkunde. Sie״ ist eine beredte Zeugin für den auch sonst sich zeigenden entscheidenden Einfluß, den die altorientalische Kultur, zu deren Bereich auch Ägypten gehört, auf die hellenistische Welt ausgeübt hat. Der einzige überlebende Zeuge der alten vorderasiatischen Kultur ist aber allein der Talmud, ein Corpus Papyrorunr in 12 Foliobänden, das für die Wissenschaft noch immer nicht ausgegraben ist. Er müßte, wie es scheint, erst sterben, um durch den Spaten seine Auferstehung feiern zu können. ש