Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1919-01-01 · Heft 2 · p. 138

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
63 (1919)
Issue
Heft 2
Article
Die Strafklauseln der griechischen Papyrusurkunden beleuchtet durch die aramäischen Papyri und durch den Talmud
Date
1919-01-01
Page
138 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2829132-2829892-2829895-2894766--43543-2894843
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Strafklauseln der griechischen Papyrusurkunden beleuchtet durch die aramäischen Papyri und durch den Talmud. Von Ludwig Blau-Budapest. Kontrahenten können für den Fall der Vertragsverletzung Strafgelder vereinbaren. In den griechischen Papyrusurkunden wird dieses'Strafgeld bis zum 4. Jahrhundert änki^ov genannt, später bis zum 6—7. Jahrhundert nQooxißov, wofür die moderne -juristische Terminologie 'Konventionalstrafe’ setzt. Adolf Berger hat in einer umfassenden und eindringenden Monographie mit großem Fleiß das einschlägige Material gesammelt, gesichtet und verarbeitet1), die es ermöglicht, diesen Punkt des antiken Rechts- Systems mit dem jüdischen Recht zu vergleichen2). Mit »jüdisch« bezeichne ich hier neben dem Talmud und den rabbinischen Urkunden auch die von Juden stammenden aramäischen Papyri aus dem 5. vorchristlichen Jahrhundert, obgleich es zweifelhaft erscheinen mag, ob die betreffenden Urkunden nach jüdischem oder ägyptisch-persischem Recht ׳angefertigt wurden. Diese Urkünden gehörten bekanntlich einer jüdischen Familie der persischen Militärkolonie an der ägyptisch-nubischen Grenze; es ist somit nicht ausgeschlossen, daß bei ihrer Abfassung das persische Reichsrecht, das wir sonst nicht kennen, maßgebend war. Aber selbst in diesem.Falle darf man sie für das jüdische Recht in 1y Die Strafklauseln in den Papyrusurkunden. Ein Beitrag zum gräko-ägyptischenObiigationenrecht, Leipzig und Berlin 1911, V, 246S., 8°. 2) ln der Cohen-Festschrift (Judaica S. 207—226) habe ich die demotische und griechische Papyrusurkunde im allgemeinen behandelt, hier soll ein einzelner Punkt eingehender beleuchtet werden.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.