Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 62 (1918)
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 294 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829887-2829891-2894573--43372-2894736- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
294 Besprechungen. Mit einem Gefühl tiefer Wehmut trete ich an die Besprechung der Arbeit von Arthur Süßmann heran. Gehört ja auch er zu den vielen deutschen Juden, die ihr Blut dem Vaterlande geopfert haben und den Heldentod für des deutschen Reiches Herrlichkeit gestorben sind. Wer Arthur Siißmann kannte, weiß, von welcher Lauterkeit sein Charakter war, von welcher schlichten Einfachheit sein Wesen, von welcher Liebe zum Glauben der Väter seine Persönlichkeit erfüllt war. Der wissenschaftliche Geist, der in ihm lebte, die Gediegenheit seiner Forschungsmethode, die Gründlichkeit seiner Arbeitsweise hätte der Geschichtswissenschaft noch manche Frucht geschenkt, wenn nicht ein unerbittliches Schicksal ihn vorzeitig hinweggerufen hätte. Er war der Besten einer in Israel! Einleitend zu seiner Ausgabe, weist Siißmann darauf hin, daß das Erfurter Judenbuch nächst der Erfurter »Willkür« das älteste erhaltene Stadtbuch Erfurts ist. Die Zeit für die Abfassung ergibt sich unmittelbar aus den Einträgen; die Sprache des Buches ist noch die lateinische, doch kommen vereinzelte deutsche Worte und Sätze vor, besonders wenn „die lateinische Formel fehlte. Sogar mitten in demselben Satz findet sich der Übergang vom Lateinischen zum Deutschen. 4 Gruppen von Eintragungen lassen sich in dem Buche feststellen: I. Hauszins, II. Geschoß und andere direkte Steuern, III. Bürgeraufnahmegebühren, IV. sonstige Einträge. Doch ist die Trennung der einzelnen Materien nicht immer streng durchgeführt. Es handelt sich also im Ganzen um ein Buch der städtischen Finanzverwaltung, vornehmlich um ein Grundbuch. Süßmann spricht die Vermutung aus, daß die ältere Bezeichnung des Buches nicht »liber Judeorum«, sondern Register gewesen ist, welcher Titel nach der Anlage des Buches auch nicht unmöglich erscheint. Die Einrichtung des Buches geschah bei der dritten Niederlassung von Juden in der Stadt Erfurt im Jahre 1357. Diese Neusiedlung wurde von dem Rate in Verwaltung genommen und den beiden Kämmerern unterstellt. Die Besteuerung der Judenschaft war. eine recht erhebliche, und Süßmann rechnet für einen bestimmten Fall aus, paß sie 36 Mal so hoch war als die der christlichen Bevölkerung. Die Parnassim, eine jüdische Behörde von 6 Personen, mußte den Rat bei der Verwaltung der jüdischen Angelegenheiten unterstützen. Hauptsächlich beschäftigt sich das Judenbuch mit dem Hauszins, doch sind auch diese Angaben lückenhaft und der Verfasser muß von dem