Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 62 (1918)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Ein neuer Grabsteinfund in Breslau
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 98 (sequence 2)
- Language
- German
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98 Ein neuer Grabsteinfund in Breslau. da lagen«*). Dieses ihnen verliehene Recht wurde ja aber auch nicht einmal dem Wortlaut nach angetastet. So roh und rücksichtslos uns der Vorgang erscheint, so wenig nahmen die Menschen des 14. Jahrhunderts daran Anstoß. Es erschien ihnen vielmehr ganz angebracht, daß die ohne Ermächtigung der christlichen Obrigkeit errichteten Denkmäler zu einem gemeinnützigen Werke verwendet wurden* 2). Der Jammer über den Raub ist längst verstummt. Für die Nachlebenden bleibt es ein schwacher Trost, daß auch in diesem engen Bereich die Kraft, die das Böse gewollt, wenigstens etwas Gutes geschaffen hat. Die Inschriften der Steine, die zu Bauten verwendet und häufig in den Grund neu errichteter kirchlicher und obrigkeitlicher Gebäude versenkt wurden, sind gerade dadurch hin und wieder in nahezu tadellosem Zustande erhalten worden3). x) Die Urkunde steht bei Korn, S. 92, No. 101. Es heißt darin: »Eciam mortuorum corpora non debent vlla tenus exhumari sed manebunt sicut abantiquis temporibus jacuerunt. Insuper prefatum cimiterium debet esse cum omni suo ambitu et vtilitatibus ab omnibus collatis ciuitatis et angariis quibuslibet liberum penitus et exemtum«. 2) Das erscheint mir die einfachste Begründung für die Gewaltmaßregel in einer Zeit zu sein, in der sonst nach andern Richtungen hin bekanntlich Recht und Gesetz von der Obrigkeit gehandhabt wurde. Anders versucht Grünhagen, »Geschichte Schlesiens,« I, 176, und wieder anders Markgraf, a. a. O., S. 180 ff, die Maßregel zu erklären. Vgl. die merkwürdige Stelle in der Chronik des Breslauer Syndikus Assig aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, die Grünhagen in der Zeitschrift für schlesische Geschichte, VI, S. 369, mitteilt. 3) Das gilt zu einem wesentlichen Teil von den 88 Erfurter (vgl. Kroner in der MS., Jahrg. 1884, S. 349—363), den 124 Mainzer (vgl. Salfeld, das Martyriologium des Nürnberger Memorbuches, Anhang VI, S. 426—439), den 24 Ulmer (vgl. Brann, S.A. aus der Festschrift zum 70. Geburtstag des Oberkirchenrats Kroner, S. 12—28), den 36 Cölner und 38Speyerer Inschriften, die ich demnächst veröffentlichen will, sowie von den 33 Grabdenkmälern, die im Jahre 1914 auf dem »Judenkirchhof« in Rothenburg o. T. aufgefunden worden sind (vgl. »die Linde«, Beilage zum fränkischen Anzeiger, MS. für Geschichte und Heimatskunde von Rothenburg, Stadt und Land, VI. Jahrgang, Nr. 6, d. d. Rothenburg, 15. Juni 1914). Jüngst, vor