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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1917-01-01 · Heft 4 · p. 422

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
61 (1917)
Issue
Heft 4
Article
Moralische Rechtseinschränkung im mosaisch-rabbinischen Rechtssystem
Date
1917-01-01
Page
422 (sequence 1)
Language
German
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Moralische Rechtseinschränkung im mosaischrabbinischen Rechtssystem. Von M. Gödemann. Dem jindenken meines hochverehrten Lehrers Prof. Dr. II Graetx anläßlich■ der hundertsten Wiederkehr seines Geburtstayes (dl. Oktober 1817) gewidmet. Zu den nachstehenden Ausführungen bin ich durch die mir von befreundeter Seite zugegangene Schrift »Die Moral als Schranke des Rechtserwerbs und der Rechtsausübung« von Dr. Emil St.einbach (Wien 1898)« angeregt worden. Schon der Titel der Schrift und vollends ihr Inhalt erinnerte mich an ein Thema aus den talmudischen Diskussionen über das mosaischrabbinische Rechtssystem. Ich kam dadurch auf den Gedanken, die Ausführungen der erwähnten Schrift mit den bezüglichen Angaben des Talmuds über das mosaisch-talmudische Rechtssystem zn vergleichen. Ich muß jedoch folgende orientierende Bemerkung vorausschicken. Der gesamte Lehrinhalt des Judentums, also auch das von ihm ausgebildete Rechtssystem, geht auf die Thora zurück, ist demnach Religion oder besitzt religiösen Charakter. Dieser ist aber nur esoterischer Natur und bleibt bei dem Vergleiche außer Betracht Ich glaube mich deshalb keiner Verschiebung, geschweige einer Fälschung des Sachverhaltes schuldig zu machen, wenn ich an dem Lehrinhalt des Judentums, soweit er hier zur Sprache kommt, zwischen Recht und Moral, oder Rechtsgesetzen und Sittengesetzen unterscheide und die Religion aus dem Spiel lasse. Die Rechtfertigung meines Verfahrens wird sich aus der Darstellung ergeben. Und damit wende ich mich dieser selbst zu.

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