Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 61 (1917)
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1917-01-01
- Page
- 319 (sequence 1)
- Language
- German
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Besprechung. Adler, Simon: Geschichte der Juden in Mülhausen im Elsaß. Mülhausen 1. E., 1914,8. Wie ähnliche derartige Arbeiten will auch die vorliegende die Geschichte der Juden in einer Stadt schildern-,־ um so ein Bild der Oesämtläge zu zeichnen. Mit Mangel an Material hatte der Verfasser zu kämpfen, und so wird sich die Nichtbeantwortung gewisser an uns herantretehder Fragen auf diese Weise erklären lassen. Die Arbeit schildert in ihrem ersten Hauptabschnitt die äußere Geschichte der Mülhausener Judengemeinde unter den deutschen Königen und Kaisern von Rudolf von Habsburg bis Sigismund und Friedrich III. — Hier sind es im Wesentlichen die Judenschuldentilgungen, die im Vordergrund des Interesses stehen. Ganz wie ah anderen Orten wurden eben auch hier die Juden als Einnahmequelle betrachtet. Kaiser und Reichsstadt legten deshalb auf sie in gleicher Weise Wert, und suchten sie sich nutzbar zu machen. Mülhausen unterscheidet sich also hierbei in keiner Weise von anderen Städten. Der zweite Hauptabschnitt wendet sich dann den Verhältnissen ,der Judengemeinde im Innern zu, und zwar im ersten Kapitel dem Erwerbsleben. — Ihr Handel war in Mülhausen auf keine Warengattung beschränkt. Sie »lobten« vor öffentlichem Gericht, »verzinsten« Gold und Silberwaren, so wie auch Stoffe, handelten mit Pferden und Rindern und konnten auch liegende und fahrende Güter erwerben. Im 2. Kapitel bespricht dann der Verfasser die Juderischule. Er stellt hier fest, daß Mülhausen nie ein Ghetto oder eine Judengasse besaß. Aber schön im Jahre 1311 ist in der Stadt eine Synagoge oder Juderisch ule nachweisbar. Im 3. Kapitel wendet sich dann Adler den Rechtsverhältnissen zu. Er kann hier die erfreuliche Tatsache mitteilen, daß die Juden in Mülhausen das Bürgerrecht besaßen wie nur in wenigen deutschen Städten. Durch den Brand des Rathauses 1651 sind die Bürgerbücher vernichtet worden, jedoch blieben 2 Blätter erhalten, von denen er Auszüge vorlegt. Kurz wird darauf noch einmal auf die Steuern hingewiesen und betont, daß die Juden sowohl dem Kaiser wie auch der Stadt zinsen mußten. Ein besonderes Kapitel widmet Adler sodann den Rechtsverhältnissen der Juden, die während des 17. und 18. Jahrhunderts in der Stadt verkehrten. Hier kann er zeigen; daß — im Widerspruch zu der von Gide vertretenen Auffassung — Spuren von Juden sich auch an dem Zeitraum zwischen der Reformation und dem Ende des 18. Jahr«