Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 61 (1917)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Geschichte der Vertreibung der Juden aus Rothenburg o./Tauber 1519/20
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 280 (sequence 18)
- Language
- German
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280 Zur üeschichte der Vertreibung der Juden a. Rothenburg 0/T. seinem Gesuch keinen Erfolg; es blieb bei der völligen Aus- Weisung der Juden. Aus einigen Stellen unserer Akten ergibt sich übrigens, daß der Rat geneigt war, dem jüdischen Arzt Joseph Öringer eine längere Frist zu gewähren als seinen Glaubensgenossen. Öringer hatte einen Neffen, Sohn seiner Schwester, der zum christlichen Glauben übergetreten war und sich, mit doppelter Betonung seiner Zugehörigkeit zum Christentum, Christoph Neuerkrist nannte. Dieser machte an Öringer eine Forderung geltend auf Auszahlung eines rückständigen Erbes von 200 Gulden; sie wurde von Öringer zurückgewiesen mit Berufung auf zwei in seinen Händen befindliehe Quittungen seiner Schwester. »Demnach und dieweil der Jud noch hier ist«, schreibt der Rat unterm 2g. I. 1520, »setzen und bemühen wir dir gegen genannten Joseph einen Rechttag uf Montag S. Echurius [Eucherius, 20. II.] zu fruer Ratszeit vor uns zu erscheinen und des Rechten zu gewarten1).« Und in einem Schreiben vom 15. II. 15222) — es handelt sich um rückständige Forderungen Öringers für ärztliche Behandlung — äußert sich der Rat: »wo er sein gesalzte Zeit bei uns hett wollen bleiben, wer ime das gestattet und er von uns dieselbe Zeit nit außgetriben worden. Aber er hat, als ander Juden weggezogen sein, selbs auch nit bleiben wollen.« In diesem Schreiben betont der Rat außerdem, obwohl er laut seiner Privilegien volles Recht gehabt habe, »mit Hab und Gut der Juden in ander Weg fürzunemen«, habe er sie unbehelligt mit all ihrer Habe ziehen lassen und ihnen nach »ein geraumbte Zeit von Martini bis Lichtmeß« zur Wegschaffung und zur Abwickelung ihrer Geschäfte vergönnt. Ein Recht, noch Forderungen zu erheben, könne er übrigens Öringer nicht zugestehen, denn» kürzlich vor irem Abscheiden haben Joseph und ander Juden uns jüdisch gelert Aid geschworeu, das ir kainer nit abscheiden woll, er het sich dann mit aim jeden um Pfandschulden und anders gäntzlich verricht und endlich vertragen, denn wie mit iren Handeln verrer haben l) 650, 564. 2) 651 f, 238/9.