Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die talmudische Literatur der letzten Jahre
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 434 (sequence 8)
- Language
- German
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434 Die talmudische Literatur der letzten Jahre. sonderbare Angabe S. 81: »so hatte namentlich derjenige, der etwas Hinterlegtes ableugnete, ein Viertel des Wertes zu ersetzen« — eine Behauptung, von der ich mir absolut nicht erklären kann, wie K. zu ihr gekommen ist. Aber solche Generalrevuen, die mehr für das gebildete Publikum als für die strenge Wissenschaft berechnet sind, können und dürfen nicht Gegenstand einer ins einzelne gehenden Kritik sein. Das Gesamtbild wird durch einzelne unrichtige Züge nicht gestört. Dem Zwecke der »Kultur der Gegenwart«, die »eine systematisch aufgebaute, geschichtlich begründete Gesamtdarstellung unserer heutigen Kultur darbieten [soll], indem sie die Fundamentalergebnisse der einzelnn Kulturgebiete nach ihrer Bedeutung für die gesamte Kultur der Gegenwart und für deren Weiterentwicklung in großen Zügen zur Darstellung bringt«, entspricht Köhlers Darstellung auch des jüdischen Rechtes in vollkommenster Weise — trotz der einzelnen Unrichtigkeiten 1). ג) Einige solche in der literarischen Einleitung sollen hier berichtigt werden: Raschi war kein Tossafist und nicht in Worms, wo er nur als Schüler sich auf hielt, sondern in Troyes in Frankreich. — Raschbam ist nicht Rabbenu »Schmuei Mein:., sondern R. Sch. ben Meir, er lebte ebenfalls nicht in Worms, sondern in Ramerupt in Frankreich. — Maimonides starb 1204, nicht 1205. — Der Sammler der Rechtsformulare heißt nicht R. Jehuda »ben barzeloni«, sondern R. J. ben Barsillai aus Barcelona. Seine Formular- und Urkundensammiung wird nicht erst »gegenwärtig von Rabbiner Fuchs veröffentlicht«, da dies schon vor 16 Jahren von Halberstam besorgt wurde. Vielleicht meint Köhler eine Übersetzung. Im Literaturverzeichnis fehlen: Büchler, Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit, Monatsschrift 1906; Aptowitzer, Josef Köhlers Darstellung des taimudischen Rechts, Monatsschritt 1908; Blau, Die jüdische Ehescheidung; L. Freund, Zur Geschichte des Ehegüterrechts bei den Semiten; Aptowitzer, Formularies etc. JQR. new. Series IV, 1913, dann vieles von dem, was schon bei Strack, Einleitung in den Talmud, S. 169—171, verzeichnet ist. — In der Literatur zum armenischen Recht fehlen: D. H. Müller, Semiticall; Apto witze ry ׳Beiträge zur mosaischen Rezeption im armenischen Recht; Apto witze r,: Zur Geschichte des armenischen Rechts, Wiener Zeitschrift für die Kunde des Morgenlandes XXI, S. 251—267.