Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Wesen und Mission des Judentums
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 425 (sequence 25)
- Language
- German
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Wesen und Mission des Judentums. 425 Rechts nach dieser Richtung hin arbeiten. Das Recht aus einem Sozialrecht zum göttlichen zu erheben, ist die wichtigste Form des Gottesdienstes der jüdischen Gesellschaft. Das Bedürfnis hierzu muß die jüdische Gesellschaft wieder stärker empfinden. Denn sie ist kraft der Geschichte der jüdischen Religion und der Eigenart des jüdischen Volksgeistes dazu bestimmt, seiner Befriedigung nachzuwirken. Wir können es nicht dulden, daß die jüdische Religion immer mehr sich ihrem wahren Wesen entfremdet und bloße Gefühlssache wird: einerseits ein Institut zur Erhebung und Erziehung niederer Kreise, andererseits ein gefühlsmäßiges Ahnen oder Erinnern an eine jenseitige bessere Welt, deren Herbeiführung als Unmöglichkeit angesehen und deshalb nicht ernsthaft betrieben wird. Die jüdische Religion kann erst wieder ihre wahre Lebensschwere und damit ihren alten Wert erhalten, wenn sie, wie in den Tagen der Propheten, zu den täglichen Problemen der Gerechtigkeit, der Rechtsänderung und der Rechtsformung, vom Standpunkt der reinen Gerechtigkeit aus ihre Stimme erhebt. Hierzu muß sie zur Unterstützung des strebenden Einzelnen die Organe schaffen. Es können ihr nicht Prediger und Lehrer genügen, noch Verwalter des Gemeindevermögens und Kantoren, die entfernten Ohren und Herzen die Klangausdrücke ehemaliger tiefer und wahrer Stimmungen wieder verständlich zu machen suchen. Die jüdische Religion oder die jüdische Gesellschaft, muß auch die dringenden religiösen Bedürfnisse ihrer geistig hochstehenden Bekenner zu befriedigen suchen und zu diesem Zwecke sich der Aufgabe widmen, die Wahrung und die Fortbildung der Gerechtigkeit zu überwachen. Sie muß in ihren gesellschaftlichen Verbänden ein Zusammenwirken von Lebens-, Rechts- und Moralkundigen hervorrufen, die als religiös-ethisches Institut selbständig und unbedrängt von wirtschaftlichen Motiven, durchdrungen von dem Bewußtsein der Möglichkeit der Gerechtigkeit auf Erden stets für die gerechte Gestaltung der Gesellschaft und des Lebens denken, sorgen, raten und ihre Stimme erheben.