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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1916-01-01 · Heft 4 · p. Seite 319

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
60 (1916)
Issue
Heft 4
Article
[Rezension]
Date
1916-01-01
Page
Seite 319 (sequence 3)
Language
German
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Besprechungen. 319 heißen Auseinandersetzungen dahin geeinigt, dem Könige einige Forderungen bezüglich der Juden zur Bestätigung vorzulegen. Unter anderem sollten diese uneingeschränktes Handelsrecht mit allen Waren erhalten und nicht verpflichtet sein, besondere Judenabzeichen zu tragen. Die erste Bestimmung war freilich für sie eine Lebensfrage. Denn auch in Polen lag der Handel im Inlande und mit dem Auslande zum größten Teil in den Händen der Juden, und es wird 1534 vom Krakauer Adel ausdrücklich anerkannt, daß die Juden die Waren billiger abgeben als die Kaufherrn von Krakau1). Dieses wirtschaftliche Übergewicht veranlaßte wohl auch die polnischen Könige, ihren Juden immer wieder einen größeren Schutz als im deutschen Reiche angedeihen zu lassen, wenn auch anerkannt werden muß, daß Sigismund sich ganz im allgemeinen von dem Grundsatz leiten ließ, daß jeder seiner Untertanen in seinem Ritus und seiner Gewohnheit unbehelligt sein sollte. Nur der auch in Polen eindringenden Reformation gegenüber raffte sich der sonst wenig tatkräftige König zu strafferem Vorgehen auf. Trotzdem blieben die unglückseligen Bestimmungen des Reichstags von 1538/9 zu Recht bestehen und wurden auf dem Reichstag von 1565 von neuem bestätigt und noch dadurch verschärft, daß den Juden das Pachten der Zölle und Bergwerke und das Halten christlicher Dienstboten streng untersagt wurde2). Trotz aller dieser die Lage der Juden erschwerenden Gesetze machte sich sogar eine starke judaisierende Bewegung unter den Polen bemerkbar, die den König Sigismund im Jahre 1539 zu dem Befehl veranlaßte, die jüdischen Notabein in ganz Polen zu verhaften, um eine strenge Untersuchung der Angelegenheit zu ermöglichen. Bald aber wurden die Gefangenen gegen ein hohes Lösegeld freigelassen, und die weitere Nachforschung ist dann im Sande verlaufen. Im übrigen ist kritisch über die Wahrheit der den Juden zugeschriebenen Bekehrungsversuche nichts Sicheres zu ermitteln. Bekannt ist der Märtyrertod der Frau des Krakauer Ratmannes Melchior Weigel, Malcherowa, die im Alter von 80 Jahren wegen ihrer Zuneigung zum x) Zivier, S. 397f. nach: Acta Tomiciana IX, Handschrift No. 272 des Fürstl. Czartoryskischen Museums in Krakau, S. 280 u. 288; ferner Acta Tomiciana XI, Handschrift der Gräfi. Raczynskischen Bibliothek in Rogalin, fol. 14v. 2) Zivier, S. 771 f. Reichstag von 1565, §§ 67—69.

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