Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 239 (sequence 3)
- Language
- German
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Besprechungen und kurze Mitteilungen. 23$ des talmudischen Strafrechts bei Tötung, Körperverletzung und Sachbeschädigung haben, und führt aus, daß inbezug auf מתכוץ und אין מתכויך, Absicht und Mangel einer Absicht, ein Unterschied zwischen ■der älteren und späteren palästinensischen Halacha besteht. »Die herrschende Annahme ist, daß die ältesten Rechte der Völker keinen Unterschied gemacht haben zwischen absichtlich und unabsichtlich zugefügtem Unrecht.« So habe auch die ältere Halacha eine strengere Rechtsauffassung als die spätere, die zu erleichtern geneigt war. Die ältere Halacha hat R. Jehuda zu ihrem Repräsentanten, dem der Redakteur der Mechilta sowie des Sifri gefolgt ist. Diese macht keinen so scharfen Unterschied zwischen מתכוץ und אין מתכוין, sondern entscheidet, daß auch derjenige mit dem Tode bestraft werde, der den A. töten wollte und den B. getötet hat. Dagegen macht die spätere Halacha, deren Repräsentant R. Simon ist — seine Ansicht ist in der Mechilta des R. Simon ohne Kontravertenten aufgestellt —, einen sehr genauen Unterschied zwischen מתכוין und אין מתכוין und entscheidet, daß derjenige, der den A. töten wollte und den B. getötet hat, nicht bestraft werde, weil er seine Absicht, einen bestimmten Menschen zu töten, nicht erreicht hat. Beide eruierten ihre Ansichten aus der Bibel. Erstere hat Exodus 21, 22—23 zu ihrer Grundlage gemacht und Deuteronomium 19, 4—6, 11 mit diesem Gesetze in Einklang zu bringen gesucht, letztere hat die Stelle in Deut., wo von Absicht gesprochen wird, als die gültige angenommen und die in Exod. anders gedeutet (daß mit ונתת נפש תחת נפש Geldstrafe gemeint sei). Das geoffenbarte Gesetz der heiligen Schrift kann nicht mit den anderen Rechten der alten Völker auf eine Stufe gestellt werden, ihre Prinzipien sind für alle Zeiten dieselben, aber ihre Interpretation ist der Zeit nach verschieden. »So ist der Begriff von מתכוין und אין מתכוין verschieden von den Tannaim aus der Schrift eruiert worden, und die babylonischen Amoräer hatten aus ihren Verhältnissen heraus diesen Worten eine andere Bedeutung untergelegt und neue Deraschot gebildet«. Es lassen sich daher auch in dieser Beziehung Gegensätze zwischen palästinensischer und babylonischer Halacha nach weisen (S. 1—16). Auf Grund dieser Voraussetzungen demonstriert Z. an mehreren Beispielen aus Tosefta und Mischna, die er einander gegenüberstellt, daß letztere in Babylonien redigiert worden ist, und daß Jeruschalmi mit der Tosefta, Babli mit der Mischna übereinstimmt. Eines dieser Beispiele möge hier folgen. Bei der Behandlung der Materie »Vor-