Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 59 (1915)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Ohne Unterschied von Geburt und Religion
- Date
- 1915-01-01
- Page
- Seite 106 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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106 Ohne Unterschied von Geburt und Religion. tiert und darauf hingewiesen, daß die Greifswaider Kaufmannschaft bei ihrem Rate es erwirkt habe, daß ein Jude aus Hinter-Pommern, der sich zum Handel dort niederlassen wollte, weichen mußte. Am 1g. Juli 1830 bat nun S. R. den Magistrat um seine Fürspräche bei der Kaufmannschaft, die gegen seine Persönlichkeit und Redlichkeit nichts einwenden könne, damit sie ihn aufnehme »ohne Apostasie, wozu er sich aus achtbaren Gründen nicht bestimmen könne.« Der Versuch des Magistrats mißlang; die Kaufmannskompagnie erklärte sich in einem dazu anberaumten Termin gegen seine Aufnahme. Auch ein weiteres Eintreten des Magistrats für ihn im September 1831, daß er wenigstens einen offenen Laden halten dürfe, so lange die Jahrmärkte eingestellt sind, mißlang, obgleich der Magistrat auf die große Billigkeit hinwies, die ihm dadurch zu teil werde, weil er gegenwärtig in seinem wohlerworbenen Recht des Beziehens der Jahrmärkte gekränkt werde. Auch die Preußische Regierung zu Stralsund konnte ihm wegen des »begründeten Widerspruchsrechts der Kaufmannsschaft« diese Erlaubnis nicht erteilen (23. September 1831). Andere Kränkungen, die ihm auch im folgenden Jahre zu teil wurden, machten ihn dann endlich mürbe. Am 20. Dezember 1832 zeigt er an: »Schon längst des Vorsatzes, aus Überzeugung zur evangelischen christlichen Kirche übergehen zu wollen, habe er sich jetzt dazu bestimmt entschlossen und bei dem hiesigen Herrn Prediger bereits die dazu nötige Einleitung getroffen«. Er wünscht bei der Kaufmannskompagnie schon jetzt rezipiert zu werden, zumal er dadurch nichts weiter beabsichtige, als den unaufhörlichen Redereien der Tuch- und Seidenhändler nicht länger ausgesetzt zu sein«. Eine geforderte Bescheinigung des Herrn Archidiaconus Heller, die er einreicht, daß das Königliche Konsistorium und Schulkollegium von Pommern ihm die Erlaubnis zur Vollziehung dei heiligen Taufhandlung erteilt habe, erfüllt schließlich seinen sehnlichsten Wunsch: die Aufnahme in die Kaufmannskompagnie zu Wolgast. So machte man damals in preußischen Landen Proselyten.