Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 58 (1914)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 556 (sequence 15)
- Language
- German
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556 Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten. minder mit den Volkslehrern unter dem Namen: Rabbiner. Er war Souverain; aber Kenntnisse besaß er nicht, ob er seinen Posten verstand oder nicht, davon war garnicht die Rede; von Schulkenntnissen, von Erziehung, mit einem Worte von dem, was zu den Eigenschaften eines guten Volkslehreis gehört, fand man bei ihm gewöhnlich das Gegenteil, er sah nur darauf, daß alle äußerlichen Ceremonien beobachtet wurden, nahm sich auch die Freiheit, zuweilen neue hinzuzusetzen, war selbst streng in der Beobachtung derselben und forderte als Souverain seiner Gemeinde, die größte Submission und Ehrenbezeigung, die er sich öfters die Erlaubnis nahm, selbst vorzuschreiben. Bei dem Drucke, unter welchem diese Religionspartei in politischer Hinsicht seufzte, war es die größte Wohlthat für sie, daß jeder Rabbiner die Quaal (!) dieses Lebens (sie mochte nun vom Staat, von Verachtung ihres Nebenmenschen anderer Religion, oder selbst von dem Drucke der Rabbiner herrühren, die theils aus Unwissenheit, teils aus Schwärmerei zu religiösen Handlungen durch so viele Zusätze der Ge- und Verbote die Israeliten quälten) als verdienstlich schilderte, um in jenem Leben die höchste Stufe zu erreichen.« Nach einer Darlegung über den Einfluß Mendelssohns auf die Erziehung beklagt sich das K. immer wieder über den Ungehorsam der Vorsteher, über die ausbleibenden oder verzögerten Berichte. Es wünscht Kirchen- oder sonstige Strafen verfügen zu können. »Ohne Macht, unmittelbare Strafen zu erkennen, gebricht es uns auch an Unterstützung von Seiten der Behörden, deren manche Friedensrichter, die wir um Beistand ersuchten, hielten nicht einmal uns einer Antwort wert«. In dem Bericht wird als Syndikus von Cassel Meier Josef Büding genannt. Die Rabbinatsadjunktstellen sollen mit der eines Schullehrers aus Sparsamkeitsrücksichten verbunden werden. »Was den Punkt der Schulkosten betrifft, so hat das C. bis jetzt nur wenig tüchtige Männer gefunden, die ihres Amtes bewährt sind«. Siehe das Weitere oben S. 205. 3. Brief Berlins an die Königl. Mairie zu Cassel vom 30. November 1810, betreffend die öffentlichen und Privatschulen der Stadt Cassel. »Auf dero Erlaß vom 14. und 19. d. M. habe ich die Ehre zu erwiedern: wie hier keine Privatschule existiert, sondern daß viele Hausväter die Privatlehrer zum Unterricht ihrer Knaben täglich in ihrem Hauße kommen lassen. Was aber die Konsistorialschule betrifft: hierüber kann nur das Konsistorium Auskunft geben. Ich hätte schon ehender diese Nachricht gegeben, wenn mich nicht eine Unpäßlichkeit hieran verhindert hätte, weswegen ich um Entschuldigung bitte.