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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 4 · p. Seite 477

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 4
Article
Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten
Date
1914-01-01
Page
Seite 477 (sequence 24)
Language
German
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Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten, 477 seinem Kollegen herrschte bereits im zweiten Jahre helle Feindschaft. »Im dritten, in welchem durch die herbeigeführte politische Veränderung das Consistorium gar nicht mehr zu wirken imstande war, wo man endlich dessen Auflösung, ungeachtet es manche gute Einrichtung in Betreff des Schulwesens getroffen hatte,.... entgegensah, da nahmen die Unordnungen noch mehr überhand und kannten keine Grenzen mehr1)«. In der Schule herrschte jetzt volle Anarchie2). Die Zahl der Knaben nahm immer mehr ab. Die Mädchen hatten sich schon früher fast ganz zurückgezogen. Zu dem Hohn und Spott der zahlreichen Uebelwollenden, welche der trotz aller Schwächen höchst ehrenwerte Mann sich zu Feinden gemacht hatte, kam noch die tiefe Verstimmung und die trübe Sorge, was aus ihm werden würde, wenn sein Kontrakt mit der Gemeinde abgelaufen wäre8). Das Konsistorium, an welches der in seiner Existenz Bedrohte sich um Schutz vor der Willkür der Gemeindemitglieder wandte, mußte unter den obwaltenden Umständen sich darauf beschränken, den Gemeinderabbiner Schulmann um seine Intervention zu ersuchen4). Ebenso wirkungslos wie diese, blieben die J) Eingabe Schlesingers vom 26. September 1814. ־) »Dieser Mensch fing wirklich damit an, daß er mir verbot, seine Klasse zu besuchen und darin den Religionsunterricht zu ertheilen; dabei kam er auch nicht mehr in meine Klasse, um da im Schönschreiben zu unterrichten, so daß ich mich genötigt sah, dieses selbst zu thun; dann wollte er auch die Mädchen, die ich, weil ich sie zu einem besseren Unterricht fähig fand, in meine Klasse nehmen wollte, nicht abgeben«. St. A. M. a. a. O. ״) Formell war er, der Übung des Konsistoriums entsprechend, nur provisorisch angestellt. Siehe oben S. 205 und S. 474, Anm. 1. Durch allerlei Vorspiegelungen und durch eine kleine Gehaltserhöhung hatte er sich zum Abschluß eines Vertrages mit der Gemeinde verleiten lassen, deren Beamter er so wurde.. *) Konsistorialerlaß vom 15. Dezember 1813, also nach der

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