Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 58 (1914)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 357 (sequence 32)
- Language
- German
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Das Königlich Wesiphälische Konsistorium der Israeliten. 357 Katheder, zerbrochen und mangelhaft, zwei Noten- und zwei andere Tafeln (nach Holz berechnet, zusammen 16 Groschen), ein Kästchen mit Zollstäben 18 Groschen, ein Gitter und einige Bretter 6 Thaler 12 Groschen1). Die Schulbibiiothek hat bereits früher Erwähnung gefunden* *). Mit dem Erlös aus dieser vorhandenen Masse, sowie sonstigen Einnahmen galt es nun die zum Teil, in der Angst ihr Geld zu verlieren, recht ungebärdig auftretenden Gläubiger zu befriedigen. Heinemann verlebte böse Tage, in einem beweglichen Schreiben klagt er, wie er von verschiedenen Gläubigern persönlich haftbar gemacht worden sei, wie der Kaufmann Herzog3) ihn sogar mit Klage bedroht und der Oberchirurgus Kirchmeyer ihn wirklich verklagt habe*). Dieses letzteren gedenkt auch ein vom 26. April 1814 datierter, von Merkel5) an einen Freund, sicherlich wohl an Heinemann, gerichteter Brief, der lautet : Theuerster Freund! Die Tasche des Vortragsbuchs und alle zuletzt abgemachten Nummern übersende ich Ihnen hierbei. Da in das Protokollbuch die drei letzten Protokolle noch einzutragen sind, so kann ich damit heute nicht fertig werden. Morgen aber will ich es an K. R. Steinhardt gelangen lassen, um es dann Ihrer Frau Gemahn (sic) zuzustellen. Ich wünsche Ihnen eine glückliche Reise. >) Nr. 9. ף Oben S. 338. י) Eine Firma Herzog & Jädene (?) wird in den Rechnungen erwähnt. Siehe oben S. 341. Eine Firma Jäkel & Herzog, vielleicht identisch mit der vorigen, hat nach der Casseischen Polizei- und Commerz.-Zeitung vom 1. Juni 1814 einen Postmeister verklagt. *) Das Schreiben ist nicht unterzeichnet, stammt aber zweifellos von Heinemann her und ist wohl an Jacobsohn gerichtet. Gern. Berlin betr. Kons. Nr. 8. *) Vgl. oben S. 85.