Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 58 (1914)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 349 (sequence 24)
- Language
- German
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Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten. 349 Steuer zu bitten, die die reiche Gemeinde nach Ansicht des Konsistoriums mit größter Leichtigkeit aufzubringen in der Lage war. Im Bericht an den Minister vom 6. März 1812 klagt es über die Saumseligkeit und den Ungehorsam namentlich der Syndici zu Hannover. Im dortigen Distrikt werde fast keine seiner Anordnungen befolgt. Selbst das reiche Hannover, das die Auflage von 376 Frcs. sehr gut allein tragen könnte, statt des ganzen Distrikts, bitte um Erlaß dieser Steuer, da die Steuer den Hauptzweck habe, das Schulwesen zu ordnen und deshalb hier ganz überflüssig sei. Das Konsistorium erklärt das Schulwesen in Hannover für genau so verwahrlost, wie im übrigen Königreich Westphalen. Heinemann hatte am 6. Februar 1811 dem Präfekten zu Hannover die Mitteilung gemacht, daß die zu Syndici für den Bezirk Hannover ernannten M. Behrend, J. L. Cohen und L. M. Levi noch keine einzige der Konsistoriaiverfügungen bekannt gemacht hätten, auch sich nicht hätten vom Friedensrichter vereidigen lassen, obwohl sie längst dazu angehalten worden seien1). Der Präfekt entschuldigt sich damit, daß er wohl vom Konsistorium, nicht aber vom Minister bisher benachrichtigt worden sei. Am 27. März 1811 werden die Syndici in Hannover endlich vereidigt. Aber sie leisten den Eid unter dem ausdrückliehen Vorbehalt, daß sie sich nicht verbindlich machen könnten, *Abänderungen die in dieser Hinsicht (in Bezug auf Gebete und Zeremonien) etwa höheren Orts beliebt werden *) Über die Widerspenstigkeit der ihm iiachgeordneten Syndic wird das Konsistorium nicht müde zu klagen. Vgl. auch im Anhang den Bericht vom März 1810. Der Syndikus Selberg zu Rinteln hatte am 28. Mai 1813 für 1811 die Steuern noch nicht ein־ gesandt, für 1812 nicht einen einzigen Heller gezahlt, nicht einmal eine Verteilungsrolle eingereicht (Staatsarchiv Hannover a. a. O. Nr. 44). Ein besonders eifriger Beschwerdeführer war auch der Syndikus in Adelebsen, der die Beiträge zum Kultus als geradezu »schrecklich« bezeichnet und eine Herabsetzung des Lehrergchalts auf >dem Beschwerdewege zu erreichen sucht.