Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 3 · p. Seite 310

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 3
Article
Das Plagium
Date
1914-01-01
Page
Seite 310 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2829132-2829859-2829863-2892946--41269-2893017
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

310 Das Plagium. ablauscht, wird wohl auch ein Dieb genannt, doch hat er das Erlauschte rechtskräftig erworben1). Da aber das wichtigste Merkmal des Diebstahls nicht in der heimlichen Aneignung einer Sache, sondern hauptsächlich in dem durch die Aneignung dem Eigentümer zugefügten moralischen oder materiellen Schaden besteht, hier aber der Eigentümer mit dem Dieb teilte, ohne daß sein Besitz auch nur im Geringsten geschmälert worden wäre, so kann auch dieses Beispiel, zumal es nur haggadischen Charakters ist, nicht als Norm für den literarischen Diebstahl angesehen werden. Die Entwendung fremden geistigen Eigentums, welche füglich in einer der 7 Gruppen leicht hätte untergebracht werden können, hat also in dieser umfassenden Zusammen- Stellung aller Arten von Diebstahl keine Unterkunft gefunden. Freilich, wo die Geistestätigkeit der hervorragendsten Denker und Gesetzeslehrer sich vorwiegend auf die Auf־־ beWährung, unversehrte Erhaltung, Ausdeutung, Sichtung und Übermittelung des ererbten Stoffes beschränkt; wo jede originelle Schöpfung nur dann berechtigten Anspruch auf Anerkennung und Würdigung erheben kann, wenn sie als Niederschlag der geistigen Athmosphäre vergangener Größen erscheint: dort mag es gewiß natürlicher erscheinen, daß der Schöpfer sich zu seinem Werke einen alten ge־ feierten Namen erborgt und lieber seine Erzeugnisse unter fremder Flagge einführt, als daß er fremder Arbeit das Siegel seines eigenen Namens aufdrückt. המתגנב אחר חבירו והלך לשנות בדברי בתורה אף על פי שנקרא ף גנב הרי וה וכה לעצמו. Es muß also in der Tosiita אחר und nicht wie Fiiedmann auch in der Mechilta will, מאחר gelesen werden. —־ Jalkut Mischle 62a hat המתגנב על חבירו — weil einer, der sich wegschleicht, um sein Pensum durchzunehmen, nicht Dieb genannt werden könnte und auch das חולק עם גנב keine rechte Anwendung fände. So schon richtig Bacher, Agada d. Tann. II, 143. Das זכה לעצמו muß aber in juristischem Sinne genommen werden, nicht »es gereicht ihm zum Heile«, sondern: »er hat es rechtmäßig erworben«.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.