Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 58 (1914)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Das Erdbeben im Jahre 115 in Palästina
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 304 (sequence 15)
- Language
- German
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304 Das Erdbeben vom Jahre 115 in Palästina. Götzentempel fest begründet und ihre Verehrer in Wohlstand befindlich seien, während der Gottestempel zerstört und den Heiden preisgegeben sei, und da müsse nun Gott für Israel einen besonderen Schutz walten lassen (auf Grund von Joel IV, 16). In den Parallelstellen1) ist es zwar der Prophet Elijahu, der sich darüber ausspricht, auch sind die Theater und die Zirkusse als diejenigen Objekte genannt, gegen die sich Gottes Zorn vorzüglich richtet, aber diese fast mythische Form der Einkleidung des Gedankens läßt uns noch mehr vermuten, daß man sich dieser Vorstellung völlig hingegeben hatte. Besonders ist es e i n Gedanke, der uns hierbei noch entgegentritt,• das Erdbeben, so versichert man (auf Grund von Jerem. LI, 29), bedeute nichts anderes, als das Aufhören des gerade herrschenden Weltreichs <72(הפסק מלכוו). Der Ausdruck darf nicht auf ein beliebiges Reich bezogen werden, sondern, da מלכות nur der Singular ist von der bekannten Bezeichnung »Vier Weltreiche« (ד מלכיות), so bedeutet er offenbar das um jene Zeit allein herrschende und allein in Betracht kommende Weltreich: Rom. Dies der Grund der Hoffnungsseligkeit, von der das Judentum erfüllt war, als es todesmutig den Kampf mit dem gewaltigen Rom wieder aufnahm. Das Erdbeben vom Jahre 115 und die daran geknüpfte Theorie sind die Ursachen des Bar-Kochba-Krieges gewesen. In Antiochia, dem Schauplatze des Erdbebens, so sagte man, litt das ganze römische Reich3), und so mochten die Juden hoffen, das Ende dieses Reiches sei gekommen. 1J j. Beracb. IX, 2 fol. 13c, b. Berach. 59a, Midrasch Tehilüm zu 18, 12 und zu 104, 25, Jalkui I 836, II 158. Vgl. Bacher, Ag. der Tannaiten I2 295 Anm. 2 und II 381. ג) Im Namen des R. Samuel [bar Nachmani] mitgeteilt. Man muß demnach die älteren Urheber des Spruches sich hinzudenken. s) Dio Cassius 68, 24. Fr i e d 1 a e n d e r, Sittengeschichte lls, 59.