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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 2 · p. Seite 198

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 2
Article
Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten
Date
1914-01-01
Page
Seite 198 (sequence 21)
Language
German
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198 Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten. auch die Situationen, in die sie sich hineingestellt sahen, zeigen fast allerorts die gleichen charakteristischen Grund• zöge. Überall der heftige, selbst fanatische Widerstand der Altgläubigen1), überall, in Berlin wie in Breslau, in Cassel nicht minder wie in Dessau, die Konkurrenz der Winkelschulen2), die die Schulen in ihrer Existenz be־ drohten. Erfreulicherweise überall aber auch die tatkräftige, wohlwollende Unterstützung einsichtiger Regierungen. Am meisten geschah für die Dessauer Anstalt vonseiten humaner Regenten, deren besonderer Ruhmestitel seit Ratichius’ und Basedows Tagen die Förderung der Jugenderziehung war. Mit Hilfe der Behörden, tüchtiger Lehrer, wie Moses Philippson3), Joseph Wolf3), Salomon Lax4), gelang es der Umsicht und besonnenen *) JJber die Breslauer Kämpfe siehe die ausführliche Abhand־ lung Freudenthals »Die ersten Emanzipationsbestrebungen der Juden in Breslau« (»Monatsschrift« ed. Brann 1893). s) Horwitz »Geschichte der Franzschule« S. 10 ff., Freudenthal a. a. O. S. 472, »Festschrift zur Jahrhundertfeier des Philantropins« Frankfurt a./M. 1904, Seite 48, Vgl. S. 32 daselbst. Sowohl das Kon״ sistorium in Cassel, wie später das Vorsteheramt der Israeliten von Niederhessen erstrebten ein Verbot der Winkelschulen. Am 4. März 1812 ersucht das Konsistorium die Präfekten »aller Orten, wo geprüfte Lehrer von uns angestellt sind«, die Winkelschulen zu verbieten״ »Nicht|4st gewisser«, schreibt es, »als daß unsere öffentlichen Schulanstalteö^n ihrem Emporkommen äußerst durch die vorhandenen Winkelschulen gehindert werden.« Das Verbot ward in Hannover erlassen und im Departementsblatt abgedruckt. (Staatsarchiv Hannover Des. 51 XIII. Nr. 36). Am 30. November 1810 schreibt Konsistorialrat Berlin dem Maire von Cassel, »wie hier keine Privatschuie existiert, sondern daß viele Hausväter die Privatlehrer zum Unterrichte ihrer Kinder täglich in ihrem Hausse kommen lassen«. (Städt. Archiv zu Cassel M. 1100). Daraus geht wohl hervor, daß auch für Cassel ein solches Verbot bestand. Vgl. auch die Königsberger Zustände um 1820 (Vogelstein »Beiträge z. Gesch. des Unterrichtswesens in der jüdischen Gern. z. K., S. 24 f). *) Ihre Biographien bei Philippson »Skizzen« Bd. I. ף a. a. O. S. 56.

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