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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 5 · p. Seite 523

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 5
Article
Die neuhebräische Aufklärungsliteratur in Galizien
Date
1913-01-01
Page
Seite 523 (sequence 11)
Language
German
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Die neuhebräische Aufkiärungsliteratur in Oalizien. 523 als Kreisrabbiner einzunehmen. Rabbiner Kohn, der am 11. Mai 1844 seine erste Predigt in der Vorstädter Synagoge abhäelt und mit Gubernialdekret vom 24. Oktober 1846 (Z. 60.576) zum provisorischen Kreisrabbiner bestellt wurdej war ein hochgebildeter, charaktervoller Mann von sehr mäßiger talmudischer Bildung. Als ein geeigneter Nachfolger des Gaon JakobOrnstein konnte er daher nicht angesehen werden. So wurde sein Leben in Lemberg ein wahres Martyrium. Seine Wirksamkeit ist eines der dunkelsten Kapitel in der Geschichte der galizischen Judenheit. Seine Person wurde der Mittelpunkt heißer Kämpfe zwischen Maskilim und Konservativen, während deren Verlaufes die letzteren vor keinem Mittel zurückschreckten. In ausführlichen Petitionen an die Regierung wurde dem neuen Rabbiner vorgeworfen, daß sein talmudisches Wissen ungenügend und seine Lebensführung irreligiös (will heißen: antirituell) sei. Daher fehle ihm auch das Vertrauen der jüdischen Massen. Das taktlose Benehmen eines Gemeindefunktionärs den Petenten gegenüber und der Umstand, daß Kohn in seinen Predigten mannhaft gegen verschiedene zeitgenössische Mißbräuche auftrat, wobei manche allerdings eine reinpersönliche Note heraushören mochten, vermehrten den Hader. Als die Petitionen nichts fruchteten, schritten die Fanatiker zu roher Gewalt. Am 23. April 1848 wurde die Wohnung des Rabbiners von einer aufgehetzten Menge mit Steinen beworfen, am 14. Juni wurde er selber auf offener Straße mißhandelt. Durch alle diese Vorgänge wurde die unendliche Langmut des edlen Mannes nicht erschüttert. Nach wie vor nahm er sich der Unterdrückten an. Einen der Fanatiker, die ihn selber wegen Fälschung der Matrikel verklagt hatten, befreite er durch seinen Einfluß aus der Haft. Durch mehrere Audienzen in Wien setzte er im Jahre 1848 die Aufhebung der beschwerlichsten Judensteuern durch. Nichtsdestoweniger geschah das Unerhörte. Samstag, den 2. September 1848,

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