Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 381 (sequence 21)
- Language
- German
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Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. 481 in Rawitsch, die unter anderem die Errichtung einer Kaufmannsgilde mit nur gelernten Kaufleuten beantragte, was einem Ausschluß der Juden gleichkam. Der Minister meinte, es ließe sich den vorgebrachten Beschwerden auch durch Konzessionen abhelfen, die christlichen und jüdischen Kaufleuten gleicherweise verliehen werden müßten1). Sogar das Oberkriegskollegium, das laut königlicher Kabinettsordre vom 2. Mai aus dem neuen Territorium die samtliehen Gefälle der alten Provinzen beanspruchen durfte, mußte sich, um seine Forderungen betreffs der Juden zu begründen, zu einem lebhaften Briefwechsel bequemen. Voß verschanzte sich in seinen ausweichenden Antworten hinter den Vorwand, man dürfe bei der Eigenart und Wichtigkeit des südpreußischen Judenwesens keine Übereilung sich erlauben, sondern müsse mit größter Vorsicht, nach systematischer Ordnung zu Werke gehen, weshalb er die Ansprüche erst bei der künftigen Regulierung berücksichtigen könne8). *) Bloch, S. 533 f. ») Das. 601 f.; vgl. S. 246 f. (Schluß folgt.) ¥ Monatsschrift, 57. Jahrgang. 31