Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 4 · p. Seite 380

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 4
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 380 (sequence 20)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2829132-2829851-2829856-2892353--40619-2892464
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

480 Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms 11. blem besonders heikel und verwickelt zu gestalten, kamen zu diesen eingeforderten Referaten der Beamtenschaft ge* * legentiiche Wünsche anderer Instanzen, die nicht kurzweg von der Hand zu weisen waren. Es gebührte sich auf den Adel zu hören, der am 16. April 1793 um Zulassung des jüdischen Handels in Städten mit ausschließendem Privilegium bat, da die Juden sonst außer stände wären, die geschuldeten Summen zu zahlen1). Es ziemte sich, die eigenhändige Bemerkung des Königs zu beachten, der im Juni, an einen Petrikauer Kammerbericht anschließend, die Fort- Schaffung der Juden vom platten Lande für notwendig erklärte und Vorschläge, wo und wie sie unterzubringen, forderte2). Demgemäß nahmen die Organisatoren von dem übereifrigen Verfahren, das sie sonst in den südpreußischen Verhältnissen anwandten3], hinsichtlich der Juden Abstand. Sie begnügten sich, von Fall zu Fall Entscheidungen zu treffen, die mit geringen Ausnahmen den gegebenen Bestand nicht anrührten, jede antisemitische Attacke energisch zurückschlugen und zusammengenommen von unleugbarem Wohlwollen zeugten. Umsonst unterbreitete die Posener Kaufmannschaft im April und Oktober drei Eingaben, darunter zwei Immediatgesuche, welche auf eine Bestätigung ihrer früheren, durch irreguläre Eingriffe der Juden ungenutzten Privilegien, auf eine Zurückweisung der Juden in die Schranken der anderen preußischen Provinzen und ihre Abdrängung vom Handel hinausliefen. Auf Grund des einstimmigen Gutachtens, welches Voß und der Finanzminister Struensee abgaben, wurden sie überhaupt keines Bescheides gewürdigt4). Nicht besser fuhr im November die Kaufmannschaft!) Bloch, S. 592, Anm. 1. *) Das. S. 96; dafür, wie sehr mau diesen Punkt beachtete, vgl. Bloch, S. 533, 603, 624. 627, Beheim-Schwarzbach a. a. O., S. 390. s) Prntz, S. 313. *) Bloch, S. 531, 532, 533, 581, Jafte a. a. O., S. 74 f.; vgl. über Struensee Philippson 11, S. 95 ff.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.