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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 4 · p. Seite 375

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 4
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 375 (sequence 15)
Language
German
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Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. 475 Im übrigen hielten sich die Juden zurück, solange der französische Krieg tobte. Als dann der April 1795 den Abschluß des Baseler Sonderfriedens bescherte, hätten sie eine doppelte Veranlassung gehabt, sich seiner zu freuen. Zu dem Dank, den sie als Untertanen des preußischen Staates mit der Gesamtheit der Bürger zusammen schuldeten, hätte sich von vornherein, wofern der unzweideutig bekundete Wille des Monarchen respektiert wurde, die Aussicht auf baldige Aufnahme und Beendigung ihrer Re* formsache gesellen dürfen1). VI. Die Chancen der Juden hätten nicht übel gestanden, wäre es nur gestattet gewesen, die alten Provinzen nach den Erfahrungen zu beurteilen, die man indes wieder einmal auf einem neuen Territorium Preußens gemacht hatte. Die zweite Teilung Polens von 1793 bereicherte den preußischen Staat um die Provinz Südpreußen, deren Organisation die unumgängliche Notwendigkeit aufdrängte, sich mit der Judenfrage intensiv zu beschäftigen. Hatte im Jahre 1787 die Gesamtzahl der jüdischen Untertanen, Schlesien eingeschlossen, sich auf ungefähr 32,000 belaufen, so daß auf rund 175 Einwohner 1 Jude kam2), so brachte der jetzige Gebietszuwachs eine Vermehrung um etwa 53,000 Juden, so daß die Judenschaft Südpreußens zwar nicht, wie man zunächst überschätzend meinte, den 8. oder 9., aber immerhin den 19. Teil der Einwohnerschatt ausmachte3). s) Vgl. den Breslauer Dankgottesdienst vom 17. Mai 1795, s. M. Brann, Oesebicbte des Landrabbinats a. a. O. S. 265. s; Allg. Ztg. d. J. S. 204, s. oben S. 96. s) Blocb (— Das Jahr 1793. Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte der Organisation Südpreußens (Sonder-Veröffentlichungen der Hist. Gesellschaft f. d. Provinz Posen III). Posen 1895. 12. Kapitel: Philipp Bloch, Judenwesen, S, 591—628. Auch die übrigen Kapitel des Werkes, die Bloch zumeist nicht berücksichtigt hat, sind der Abkürzung halber unter dem Stichwort »Bloch« zitiert), S. 592 f.,

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