Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Eine unbekannte jüdische Sekte
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 418 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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413 Eine unbekannte jüdische Sekte. die Benutzung unserer Schrift seitens der Karäer folgern zu wollen. Die Anwendung des הקש gehört zu den ältesten Bestandteilen der rabbinischen Hermeneutik1), und die Karäer wie unsere Schrift taten nichts mehr, als daß sie eine auch von ihren Gegnern angewandte hermeneutische Regel konsequent durchführten*). Nicht ohne Interesse für die Frage über die Abhängigkeit der karaitischen Lehre von unserer Schrift ist die Tatsache, daß die in ihr gezogene Kon- Sequenz aus der Anwendung des הקש auf die verbotenen Verwandtschaftsehen von den Karäern nicht geteilt wird. Das Verbot der Polygamie ist oben als direkte Folge dieser Analogielehre nachgewiesen worden, während die Karäer dieses Verbot nicht kennen®). Unsere Untersuchung über das gegenseitige Verhältnis zwischen der karaitischen Halachah und der unserer Schrift ergab manche Übe re instimmung zwischen den beiden, aber noch mehr Differenzen, so daß die Frage über die Bekanntschaft der alten Karäer mit dieser sektierischen Schrift eine offene bleiben muß. 1j Die rabbinische Tradition —Jer. Pess. VI, 33a; nicht indenParalielstellen Babli 66 a; Tosefta IV, 1, wo die Bezeichnung הקש sich nicht findet, wohl aber die Deduktion selbst —führt diese Regel auf Hillel zurück. s) Es ist ein von den karaitischen Gelehrten häufig den Gegnern gemachtet Vorwurf, daß sie durch die Beschränkung des אץ מקשין — הקש בעריות — sich eine arge Inkonsequenz zu Schulden kommen lassen. 8) Der Rabbanite R. Tobia b, Elieser in seinem Bibeikommentar לקה טוב zu Lev, LVI1I, 18 und Deut. XXI, 15 irrt, wenn er behauptet, die Karäer verbieten Polygamie, da sogar die größten Rigoristen unter ihnen — vielleicht mit einer einzigen Ausnahme — nur die Polygamie beschränken, aber nicht gänzlich verbieten, wie S. 25 näher dargelegt wurde. Hadassi, 119d, 135 b und 140 d beruft sich sogar genau so wie R. Tobia auf das Beispiel Elkanas, um die Zulässigkeit der Polygamie zu beweisen« Übrigens sei hier bemerkt, daß dieser karaitisehe Lehrer sich mit Bezug auf die Auffassung von Lev. XVIII, 18 widerspricht; vgl. seine Worte 118c, 119d, 135b mit denen 140d. (Fortsetzung folgt,)