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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 2 · p. 243

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 2
Article
[Rezension]
Date
1913-01-01
Page
243 (sequence 1)
Language
German
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Ziegler, Dr. Ignaz. Die Geistesreligion und das jüdische Religionsgesetz. Ein Beitrag zur Erneuerung des Judentums. Mit einem Geleitwort von Rudolf Eucken. Berlin, Reimer, 1912. XI-158 Seiten, 8®. In Rudolf Eucken, dem Begründer einer idealistischen und optimistischen »universellen Geistesbildung« finden die Vertreter der positiven monotheistischen Religionen, sofern sie nach deren Vervollkommnung und Weiterbildung streben, einen gewiß willkommenen Bundesgenossen im Kampfe gegen die materialistischmonistische Weltanschauung, Eucken selbst, der es für notwendig hält, daß »die verschiedenen, in einem Kampf ums Dasein begriffenen Religionen, sich auf ihre gemeinsame Aufgabe besinnen und sich gegenseitig nicht als Feinde, sondern als Genossen behandeln«, findet es nur erfreulich, »wenn vom Standpunkte des Judentums aus, ein auf reiches geschichtliches Wissen und ernste philosophische Überzeugung gegründeter Versuch gemacht wird, die Tatsachen und Bewegungen, welche das geschichtliche Judentum mit einer Religion des Geisteslebens verknüpfen, zusammenzufassen und als Ganzes zur Wirkung zu bringen«. In anschaulicher Weise führt Ziegler die Grundzüge der Euckenschen »Geistesreligion« vor, um sich dann vom Standpunkte des Religionsgeseizes mit dieser auseinanderzusetzen. Zunächst schildert er dieses Religionsgesetz, das scheinbar einer universellen Religion so schroff gegeniibersteht, und untersucht dann dessen eigentlichen Zweck. Jeder, der auch nur einen Blick in das prophetische Schrifttum geworfen hat, müsse erkennen, daß hier das Sittliche die Hauptsache, das Kultisch-Zeremonielle eine mehr geduldete, als geförderte Nebensache sei; an der Hand einer großen Anzahl von Aussprüchen der anerkanntesten Lehrer aus der späteren, talmudischen Zeit will nun Ziegler nachweisen, daß auch ihnen das Gesetz nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck gewesen sei. »Seine ausgesprochene Aufgabe war, dem Menschen in seinem Kampfe gegen die sinnliche, äußere Welt zu gunsten der sittlichen beizustehen«. Allein jede abstrakte Religionsidee muß, wiil sie positives, wirksames Gut einer ganzen großen Gemeinschaft werden, irgendwie konkrete Formen annehmen, sich materialisieren. Im historischen, von Paulus gegründeten Christentum trat an die Stelle der Materialisierung durch das Gesetz die Personifizierung der Idee 16*

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