Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 215 (sequence 5)
- Language
- German
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Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. 215 Es liegt auf der Hand, daß dem König, der hier in so kurzer Zeit seine Willensmeinung verwirklicht sah, die langsamen Fortschritte der Reformkommission um so weniger behagten. Am 17. März 1788 mahnte er das Generaldirektorium zum ersten Male, rügte seine Schläfrigkeit und wünschte, die Judenangelegenheit an die Spitze der monatliehen Geschäftslisten gesetzt zu sehen, die er regelmäßig einzufordern gedachte. Eine zweite Mahnung vom August zeitigte keinen größeren Erfolg1). Auch hier trat die Herabminderung der königlichen Autorität zu Tage, das kennzeichnende Merkmal der Regierung Friedrich Wilhelms II., dessen Zornausbrüche sogar in dem Wirrwarr des Hofhaltes bei der niederen Dienerschaft des Eindrucks verfehlten2 *). Wöllner, der, indessen zum Chef des geistlichen Departements emporgestiegen, bei der Ausarbeitung des berüchtigten Religionsedäkts vom 9. Juli 1788 es nicht außer acht gelassen hatte, im zweiten Paragraphen die jüdische Nation in die öffentlich geduldeten Sekten einzureihen und im dritten implicite auch sie vor aufdringlicher Proselytenmacherei und Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit zu schützen8), Wöllner trug dafür Sorge, daß des Monarchen Interesse an der Judensache nicht verflog. In dem geheimen »Promemoria 1789«, das er am Ende des Jahres 1788 abfaßte, fand sich unter den 48 Punkten der Zivil- Verwaltung, welche im Plenum der Minister moniert werden sollten, die Judenangelegenheit mit dem Vermerk, der Kommission einen Verweis zu erteilen und die Beendigung der Sache anzubefehlen4 S. * *־). Daraufhin erging am 25. Juni 1789 Tobias Cohn, Friedrich II. und die Juden (Allg. Ztg. d. J., 42. Jahrg., 1878), S. 172. י) Allg. Ztg. d. J. S. 205, Geiger II, S. 164. ’) Heigel II, S. 254, Prutz, S. 255. *) N. C. C. VIII, 1788 Nr. 49, S. 2176 f., 2177 f., Philippson I, S. 211 ff. ף Allg. Ztg. d. J. S. 205, Philippson I, S. 289. Wenn J. D. E. Preuss a. a. O. S. 594 behauptet, Wöllner habe als allgewaltiger Mi-