Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Jakob Polak, der Baal Chillukim in Krakau und seine Zeit
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 200 (sequence 5)
- Language
- German
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200 Jakob Polak, der Baal Chillukim in Krakau, und seine Zeit. König Ladislaus von Boehmen war inzwischen ger storben — und dieser legte für Abraham sein Wort beim König Sigismund ein. Am 16. August 1518 verlieh Sigismund I. dem Abraham einen Schutzbrief, befreite ihn von der Jurisdiktion der königlichen Beamten und verbot allen Rabbinern, den Abraham für die Zukunft in Acht zu legen1). Der König wollte um jeden Preis »seinen Juden« retten, erwähnte jedoch mit keinem Worte sein Steuereinnehmeramt. Sowie im Falle Israels aus Krems, war es auch in diesem: das Amt Abrahams ist bei seiner Geburt bereits zugrunde gegangen. In Lithauen ist es dem Michael Esophowicz nicht besser ergangen, und die Judengemeinden haben ihre Autonomie zu behaupten gewußt und sie bis zum Untergange Polens behauptet. Abraham fand — gerade sowie andere reiche Juden — Schutz bei der Königin Bona, und bald stand er wieder auf festen Füßen. Er legte eine Faktorei in Lemberg an und erhielt im Jahre 1533 vom König eine Exemption von der Gerichtsbarkeit der Beamten und sollte nur der Königin Rede stehen. Der König tat es auf Befürwortung seiner Frau, deren Geschäftein Abrahams Händen lagen2). Als Abraham im Jahre 1533 starb, erhielt sein Sohn M o s es die Rechte seines Vaters3).. Franczek (Efraim) war der Sohn der Rachel MojZeszowa; eine ihrer Töchter, Ester, verheiratete Rachel an Jak o b P o 1 a k, den Begründer des Talmudstudiums in Polen.. Ob Jakob wirklich in Prag Rabbiner gewesen ist, könnenwir weder bejahen noch verneinen. Daß er schon im Jahre 1495 in Krakau weilte, beweisen unwiderlegbar die Akten der Krakauer Archive. Wie oben gesagt, befindet: sich Doktor Jacob unter den im Jahre 1495 eingekerkerten vornehmen Juden, mitsamt seinem Schwieger־• vater und seiner Schwiegermutter. >) RJA. III, Nr. 104. J) Bersohn, Dyplomataryüsz Nr. 492. ') Das. Nr. 493.