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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1912-01-01 · Heft 5 · p. Seite 608

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
56 (1912)
Issue
Heft 5
Article
Beiträge zur Geschichte der partiellen Judentage in Polen um die Wende des XVII. u. XVIII. Jahrhunderts bis zur Auflösung des jüdischen Parlamentarismus (1764)
Date
1912-01-01
Page
Seite 608 (sequence 7)
Language
German
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608 Beiträge zur Geschichte der partiellen: Judentage in Polen. ohne Nebenkahale gesteuert wird« (Artikel 6). »Die Deputierten sind gehalten, die dem allgemeinen Judentag zur Annahme vorzulegende Repartitionsliste des Kopfgeldes ohne Einwendungen zu akzeptieren« (Artikel 13). Der partielle Judentag in Böbrka 1753 unterweist die Taxatoren, daß die Gemeinde Lemberg bezüglich des Kopfgeldes nicht mehr laut Beschluß des Tages in Brze- 2any 1740 geschätzt werde, »zumal wir Kreisälteste und Deputierte aus verschiedenen Städten bestätigen können, daß die Lemberger Gemeinde infolge verschiedener Unglücksfälle, sowie infolge großer Verschuldung an die Herren Adeligen und Geistlichen fast dem Untergange nahe ist... und insbesondere durch die letzten feindlichen Überfälle und Verwüstungen viel auszustehen hat«. Die Taxatoren sollen also in Ansehung dieses Zustandes bei der Kopfsteuerkommission auf dem allgemeinen Judentage erwirken, daß die Lemberger Gemeinde entsprechend ihren Verhältnissen eingeschätzt werde1). ad d) Die Tätigkeit der partiellen Judentage in sonstigen Angelegenheiten. 1. Der partielle Juden tag als Gerichtshof. Interessante Details bietet uns in dieser Richtung der in Stopnica 1754 abgehaltene Judentag: Die Kahale und Delegierten der Woiewodschaft Sendomir beschwerten sich vor dem Woiewoden über gewisse Unregelmäßigkeiten, welche sich einzelne Kreisälteste zuschulden kommen ließen, indem die einen eigene Schulden als Schulden des Provinzialverbandes verrechnet haben, während die anderen unrechtmäßige Forderungen vom Provinzialverband einzutreiben suchten. Die Angelegenheit wird auf die Tagesordnung des partiellen Judentages gebracht. Die Debatte gestaltete sich zu einer regelrechten Verhandlung: Der Judentag bezw. die an demselben beteiligten Del) Castr. Leop., Bd. 571, S. 2698.

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