Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Beiträge zur Geschichte der partiellen Judentage in Polen um die Wende des XVII. u. XVIII. Jahrhunderts bis zur Auflösung des jüdischen Parlamentarismus (1764)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- 602 (sequence 1)
- Language
- German
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Beiträge zur Geschichte der partiellen Jadentage in Polen am die Wende des XYII. n. XVIII. Jahrnnderts bis zur inldsang des jüdischen Parlamentarismus (1764). Von Ignaz Schipper. (Fortsetzung.) ad 9) Die provinzialen Vertrauensmänner, auch Taxierer genannt (wiernicy wojewödzey, taksarze) vermitteln zwischen den provinzialen Simplem einerseits und den Vertrauensmännern des jüdischen Kronverbandes bezw. Generalverbandes (wiernicy generalni) andererseits. Sie treffen nämlich mit den provinzialen Simplem die Abrechnung bezüglich des eingezogenen Kopfgeldes und treten sodann mit den Vertrauensmännern des Generalverbandes zu einer Kalkülaufstellung zusammen. Die letzte bezw. vorletzte Abrechnung bezüglich der eingetriebenen Kopfsteuer wird von den Generalvertrauensmännern und den vier, bezw. fünf am allgemeinen Judentag gewählten Generalrechenmeistern vorgenommen. Die Zahl der provinzialen Vertrauensmänner wird vom polnischen Schatzmeister bestimmt; ähnlich wie die Simpler werden auch die provinzialen Vertrauensmänner von den Kahalen des Provinzialverbandes gewählt, wonach sie vom polnischen Schatzmeister eine Legitimationsurkunde erhalten1). ad 10) Die provinzialen Judenmeister und Amtsdiener (skolnlcy ziemscy, siudzy ziemscy) sind besoldete Unterbeamte. »Dem Kreismarschall ist verboten, *) Das. Art. 2 u. 3,