Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Isaak Halevis Zitate
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 569 (sequence 3)
- Language
- German
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Isaak Haievis Zitate. 569■ »Sie glauben, daß die Seelen sämtlich übrig bleiben und daß die Seelen der Gerechten u. s. w. und die Seele der Frevler bleibe ebenfalls nach seinem Tode übrig, die Frevler aber werden hart bestraft für ihre bösen Taten.t Halevi unterschlägt seinen Lesern, die wahrscheinlich nicht alle den Josephus zur Hand haben, die Seelenwanderung vollkommen und aus der ewigen Höllenpein macht er in seiner Gutmütigkeit eine harte Bestrafung. Unmittelbar vorher hatte Halevi behauptet, daß Josephus den Sadduzäern außerordentlich nahe stand und »daß er die Pharisäer bis zum äußersten haßte«, es ist deshalb richtig, daß er den Schlußsatz der soeben zitierten Josephusstelle erst garnicht erwähnt (§ 166), denn hier behauptet der angebliche Sadduzäerfreund Josephus, daß■ die Pharisäer freundlich und einträchtig sind, während die Sadduzäer hart zu einander wie zu Fremden sind. Klingt das, als ob josephus die Sadduzäer liebte? Die Stelle der Vita (9 § 12), in der Josephus von sich erzählt, daß er, nachdem er alle Sekten studiert, als Anhänger der Pharisäer in die politische Laufbahn eingetreten sei, mag Halevi hier übersehen haben. Ohnehin pflegt man ja nur das zu zitieren, was einem paßt. Von der ganzen Parallelstelle in den Altertümern (XVIII*. 1, 2 ff. § 11 ff.) paßt nur der eine Satz (§ 16): Die Lehre der Sadduzäer läßt die Seele zugleich mit den Körpern vergehen. Den finden wir denn auch bei Halevi (S. 363). Alles übrige: daß die Pharisäer eine Belohnung und Bestrafung der Verstorbenen unter der Erde und eine ewige Kerkerhaft der Schlechten lehren, das Lob, das Josephus den Pharisäern spendet, wird beiseite gelassen, vor allen Dingen aber dürfen wir von dem Satze nichts wissen, der auf den soeben zitierten folgt, daß nämlich die Sadduzäer nur die Gesetze für verbindlich hielten (qwXaidj Xs 0ü&a[*.ä5; w«v iA£f0t7r01'/i(71$ aütot; ׳% töv vojawv lat. nullas vero alias observaliones praeter legem custodiunt) d. h. das geschriebene