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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1912-01-01 · Heft 5 · p. Seite 556

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
56 (1912)
Issue
Heft 5
Article
Eine unbekannte jüdische Sekte
Date
1912-01-01
Page
Seite 556 (sequence 11)
Language
German
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556 Eine unbekannte jüdische Sekte. זני זיבורי umschreibt, aber mit der ausdrücklichen Bernerkung, daß Bienenhonig genossen werden darf. Bezüglich des Verbotes des Honigs für den Tempel — Ley. II, 11 — bemerkt zwar Philo, Einzelgesetze 1,6; I, 255 M., dasselbe habe seinen Grund darin, daß er von einem unreinen Tiere, der Biene, kommt; an einer anderen Stelle jedoch — Propaedeumata 30; I, 544 — begründet Philo das Verbot damit, daß es schwer sei, das Süße und Angenehme zu heiligen. Nach der zweiten Erklärung schließt demnach das Verbot nicht allein den Genuß von Bienenhonig, sondern auch den von Fruchtsäften ein, und dies ist auch die Ansicht der Halachah, Scheb. 12 b oben. Es sei noch bemerkt, daß auch Anan — Gesetzbuch, Anfang — Bienenhonig gestattet. 12, 13—14: כי אם נקרעו חיים ונשפך למס. Die Behauptung, daß »das Zerreißen« der Fische hier eine zeremonielle Handlung sei1), entsprechend »dem Schlachten« des Viehes, hat im Texte selbst keinen Anhaltspunkt. Denn wenn auch die Karäer קרע zur Bezeichnung »des vorschriftsmäßigen Zerreißens« gebrauchen, so steht im Talmud — Pess. 49 b; Ghull. 21a — קרעו כדג gerade zur Bezeichnung irgendwelcher Form des Tötens. Was hier gesagt wird, ist, daß das Blut der; Fische verboten ist; und daher Fische nur gegessen werden dürfen, wenn sie noch lebend zerrissen und deren Blut entfernt worden ist, sonst aber nicht, weil das Blut aus einem toten Körper nicht entfernt werden kann, was auch die Ansicht des alten Halachah ist, wie Epstein in seiner Einleitung zu Eldad, 38 nachgewiesen hat. Unser Verfasser stimmt demnach mit der von allen Karäern vertretehen Ansicht, daß Fischblut verboten ist2), überein, *) S. verweist auf Wreschner, Samaritanigche Traditionen 51—52 bezüglich dieser Ansicht der Samaritaner und. Karäer, vgl. auch Hadassi, Eschkol S9c—89d. s) Vgl. z. B. Hadassf, Eschkol 89c unten und Nicodemia, Qan Eden 93c, ׳ .. ־ ־ - ־ ־.. •"

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