Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Beiträge zur Geschichte der partiellen Judentage in Polen um die Wende des XVII. u. XVIII. Jahrhunderts bis zur Auflösung des jüdischen Parlamentarismus (1764)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 477 (sequence 20)
- Language
- German
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Beiträge zur Geschichte der partiellen Judentage in Polen. 477 des Nachum Schmulevicz aus Wodzisfav in der Höhe von 3000 poln. Gulden, insgesamt also 22.549 poln. Gulden, welche weder anerkannt noch in den Kalkül aufgenommen wurden«. ad 8) Die provinzialen Simpelsteuermeister (»Simpler«, symplarze ziemscy). Ihre Aufgabe besteht darin, daß sie die Simpel- Steuer (Kopfgeld plus Verbandssteuer) berechnen, das Rep artitionsprojekt ausarbeiten und schließlich die Steuer laut der vom partiellen Judentag genehmigten Repartitionsliste von den Steuerpflichtigen eintreiben. Der poln. Schatzmeister bestimmt, wie viel »Simpler« in jeder Provinz zu amtieren haben. Die Simpler leisten vor ihrem Amtsantritt einen Eid, daß sie die Steuer redlich repartieren und einziehen werden. Sie erhalten vom polnischen Schatzmeister ein Dokument, das die Bedeutung einer Legitimation hat1). Die Simpelsteuermeister werden in der vom polnischen Schatzmeister bestimmten Zahl, von den Kahalen gewählt und zwar nach einem auf den partiellen Judentagen beschlossenen Wahlmodus. In der reußischen Provinz bestehen sieben Simpler. Davon werden — im Sinne eines Beschlusses des partiellen Judentages in Jaryczev von 1740 — zwei von dem Lemberger Kahal, die übrigen fünf von den Gemeinden der Provinz gewählt2). *) Castrensia Leopoliensia: Bd. 566, S. 2228—2230, Art. 4,5,6. s) Castrensia Leopol. Bd. 571, S. 2692, Art. 1; besagter Beschluß wird vom Judentag in Brzezany 1740 in Kraft erhalten. (Fortsetzung folgt).