Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Beiträge zur Geschichte der partiellen Judentage in Polen um die Wende des XVII. u. XVIII. Jahrhunderts bis zur Auflösung des jüdischen Parlamentarismus (1764)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 468 (sequence 11)
- Language
- German
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468 Beiträge zur Geschichte der pertiellen Judentage in Polen. der Judengemeinde Brody, diesen gegenüber saßen die 4 Deputierten der Stadt Zölkiew (bzw. 3 Abgeordnete und ein Kreisältester aus Zölkiew); neben den Brodyer und Zotkiewer Delegierten saß je ein Deputierter der vorstädtisehen Gemeinde Lemberg; die letzten Plätze waren von den Deputierten der kleineren Gemeinden (Lisko, Stryj, Tyämienica, Jaworow) besetzt. Für die Beschlußfassung galt der Grundsatz der E i nstimmigkeit, bezw. »war für die Fassung einer bindenden »Konstitution« die Gegenwart (und Einstimmigkeit) der 6 Deputierten aus Lemberg (4 Delegierte und 2 Kreisälteste) sowie die der 12 Deputierten der Woiewodschaft erforderlich« (Artikel III der Brzezaner Beschlüsse). Bezüglich der angenommenen Bestimmungen wurde den Deputierten ein Eid abgenommen, daß sie dagegen bei den staatlichen Behörden (zunächst beim Woiewoden) keinen Protest einlegen und deren Ausübung überwachen würden. Die vom Judentag getroffenen Abmachungen betreffend den reußischen Provinzialverband wurden vom Kreismarschall, sodann von den 4 Deputierten der Lemberger Gemeinde und den übrigen Delegierten unterfertigt1). Die Beschlüsse des Judentages wurden von dem Schreiber des Provinzialverbandes in die »Bücher der Judenordnung, sowie der am Kongreß (partiellen Judentag) vereinbarten Dispositionen »xi$gi porz^dku y dyspozycyi uczymonych na kongressie« eingetragen. Das Protokollbuch des Judentages der Woiewodschaft Sendomir wurde vom Provinzialschreiber oder einem angesehenen Juden des Städtchens Pinczow aufbewahrt2). d) Die Kosten des partiellen Judentages: wurden von dem Vermögen des Provinzialverbandessowie der einzelnen Kahale gedeckt. Es scheint der Grundsatz gegolten zu haben, daß für die Spesen des Kreismarschalles und l) Das. Art. 3, 7, 8, 15. s) Das. Art. 1, sowie Ossolinskische Handschrift, Nr. 303 Jndentag in Stopnica 1754. Art. 1 u. 19.