Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Grundlagen einer jüdischen Ethik
- Date
- 1912-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Die Grundlagen einer jüdischen Ethik. Von J. Scheftelowitz. (Fortsetzung.) 2. Behandlung der Feinde. a) Verbot der Rache am Feinde. Selbst gegen den Menschen, der uns ohne Grund tiefes Herzeleid und schweren Schaden zugefügt hat, müssen wir die allgemeinen Menschenpflichten erfüllen. Denn auch der Feind, der uns Böses zugefügt hat, hört nicht auf, unser Nächster zu sein. Wir sollen uns zwar von unserem Feinde fernhalten, um uns vor weiterer Be- Schädigung und vor neuen Angriffen zu wahren. Derjenige, der bei einem gehässigen Streit sich zu beherrschen weiß, fördert am meisten das Wohl der menschlichen Gesellschaft1). »Sieht man, daß ein Mensch mit Absicht eine Schandtat begeht, so soll man ihn hassen«2 *). Ein solcher ist ein Feind der menschlichen Gesellschaft und verdient, solange er seine Tat nicht bereut, als Verbrecher verabscheut zu werden, damit nicht andere dazu verleitet werden, ähnliche Untaten zu begehen. Jedoch das niedere Gefühl der Rache gegen unsern Feind sollen wir unter allen Umständen zu unterdrücken suchen, denn nur Gott allein »gehört die Rache und Vergeltung«8). Wir sollen auf Gott vertrauen, daß er dem Feinde schon die ihm gebührende Strafe zuerteilen werde. »Sprich nicht: Ich will Böses vergelten, harre auf Gott, er wird dir helfen«4),!) Chullin 89a. 2) Pessachim 113. s) 5. M. 32, 35. Hiervon stammt Römer 12, 19, Ebräer 10, 30. *) Spr. Sal. 20, 22. Hiervon stammt Römer 12, 17.