Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 55 (1911)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Lebesnzeit und Heimat des Isaak Or Sarua
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 486 (sequence 9)
- Language
- German
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4BÖ Lebenszeit und Heimat des Isaak Or Sarua. täte Berachct, noch 2u Lebzeiten des dreimal ohne זצ״ל zitierten Jehuda b. Isaak. Der viermal angeführte Simcha wird allerdings zweimal als tot genannt. Ebenso dürften die Abschnitte- Nidda1 *), wo Elieser b. Joel elfmal ohne זצ״ל, Schechita*), wo er dreizehnmal (achtmal ohne, dreimal mit צ״ל?, zweimal ausdrücklich als lebend) erscheint, sowie auch der Abschnitt Tefillin3), wo Simcha nur einmal mit, einundzwanzigmal ohne זצ״ל vorkommt, noch vor dem Tode dieser beiden Lehrer fertig gewesen sein. Dagegen wird Elieser b. Jo&l in Terefot4) 14, in Gid ha-Nasche5) 2 und in dem Traktat über Ehescheidung6) fünfmal als verstorben bezeichnet, in dem zuletzt erwähnten Abschnitt auch Simcha dreimal als verstorben״ Bei der Abfassung dieser drei Abschnitte des ersten Teiles sind also die beiden Lehrer des 10S. sicher nicht mehr am Leben gewesen. Für die späte Entstehung des Traktates Gittin spricht schon die oben erwähnte Mitteilung des Verfassers, er hätte dreißig Jahre zuvor als Richter ineiner Zivilklage ein Urteil zu fällen gehabt. Die Abfassung muß nach 1239 geschehen sein, da wir darin schon das aus 1239 stammende Rechtsgutachten an Abigedor finden7). In Gid ha-Nasche bezeichnet JOS. R. Meschullam, v/ohl Meschullam b. David, seinen Korrespondenten in der Angelegenheit der Frankfurter Verfolgung von 1241, als ver-■׳ storben8). Ebenso war bei Abfassung von Mikwaot sein Lehrer Simcha sowie der diesen überlebende Mose b, Chisdai tot9). Überhaupt dürften dem ursprünglich wohl nur aus den Traktaten der ersten Mischnaordnung ha- 9 I, S. 87 ff. 1 ף, s. 101 ff. *) I, S. 148 ff. 1 ף, s. 110 ff. 6) 1, S, 126 ff. «) I, S. 197 ff. 7) I, S, 198 a Nr. 705 in Verbind, mit S. 210 a uni «) I, S. 130 b. Nr. 458. י) I, S. 85 b.