Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1910-01-01
- Page
- 462 (sequence 1)
- Language
- German
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Von Isert Hösel• (Schluß.) Ang08irk11ngen zur Tabelle der YarBeHsußgsn, Verpfändungen und Aa- Weisungen vm lahressteuerg;. Z43 I. Siehe Abschnitt IV, Exkurs 2: »Die Jahressteuer der Frankfurter Juden«. Zu 3. Die Verleihung der 130 M. Cöln. Pf, an die Friedberger 'Burgmannen soll, wie in der Verleihungsurkunde ausdrücklich betont wird, erst vom 1. Jan. 1279 ab in Kraft treten. Zu 5. Hanauische Orte waren Hanau, Babenhausen, Windecken und Steinau, vgl. B.-H., Reg. Karl nr. 6305, 6306; daß darin Juden ־wohnten, geht aus B.-H., Reg. Karl nr. 1410 hervor. Zu 6. Noch 1351 befindet sich die inzwischen in ein Lehen um- ,gewandelte Pfandschaft im Besitz der Grafen von Hanau, vgl.■ Reg. Karl nr. 1410. Zu 7. 1310 erfolgt durch Heinrich VII. an denselben .'Ab die Verleihung aller im Fuldischen Gebiet wohnenden Juden (Dronke, Cod, •dipl. Fuldensis nr. 855), die 1323 von Ludwig d. B. bestätigt wird (ebd. nr. 865). Zu 9. Albrechtl. hat die durch Adolf von Nassau ausgesprochene Erhöhung der Pfandsunime auf 400 M. S. unzweifelhaft nicht an erkannt; denn er bestätigt in der Urk. vom 20. Okt. 1299 nur die 300 M. S., wofür Rudolf von Habsburg einst die Limburger Juden verpfändet hat, während er die Bestätigungsurkunde seines Vorgängers, 'welche die Erhöhung der Pfaridsumme auf 400׳;M. S. enthält, gar nicht erwähnt (M. G. Gonstit. IV nr. 93). Unsere Annahme wird aber noch durch folgende Tatsache gestützt: als Gerlach von Limburg 1336 in die Lage versetzt wird, sein Recht an den Limburger Juden nachzuweisen, legt er Gerlach von Nassau, dem Vertrauensmann Ludwigs d. B., neben den Urkunden Rudolfs von Habsburg und Adolfs von ■Nassau die Bestätigungsurkunden Heinrichs VII. und Ludwigs d. B.