Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Emanzipationsbewegung in Bamberg
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 259 (sequence 3)
- Language
- German
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Die Emanziptiaonsbestrebungen in Bamberg. 259 zu können, so haben sich die Unterzeichneten vereinigt Schritte zu tun, die zu diesem Ziele führen können, und fanden deshalb die Bildung eines Ausschusses zur weiteren Beratung hierüber für notwendig. Demgemäß wurde der Ausschuß aus folgenden Personen zusammengesetzt: Stadt- und Distriktsrabbiner S. W. Rosenfeld, Sportelrendant Siegmann, Architekt W. Ney, Fabrikant Moritz Hirsch, Spediteur M. J, Heßlein.« Dieser Ausschuß setzte sich mit andern vaterländischen Gemeinden in Verbindung. Bald darauf kam vom Vorstand der Gemeinde von Würzburg eine Aufforderung zur Mit- Unterzeichnung einer dort ausgearbeiteten Adresse3), weiche aber vom Gemeindevorstand von Bamberg am 27. April 1831 mit den Worten abgelehnt wurde : »Vollführen Sie nur Ihr begonnenes Werk, auch wir werden eine Adresse abgehen lassen, und von der Gerechtigkeit und Menschenliebe unseres allgeliebten Monarchen, seiner Minister und der überalen Ständeversammlung, welche in dem Menschen nur den Menschen ehrt, läßt sich alles Gute erwarten.« Diese Erwartung war berechtigt. Die Kammer votierte einstimmig einen Antrag auf Revision des Judenedikts, und der Landtagsabschied der Krone vom 29. Dez. 1831 enthielt die Zusage der Einleitung von gesetzgeberischen Maßnahmen, worauf im Okt. 1832 von seiten der Regierung durch Vermittelung der Unterbehörden eine umfassende Enquöte über die Verhältnisse der isr. Glaubensgenossen in Bayern veranstaltet wurde. Auf die Frage nach den Beschwerden der Israeliten von Bamberg antwortete das Rabbinat und die Verwaltung: >־Gegen die hohe Verwaltungsbehörde gar keine, indem dieselbe die hiesigen Israeliten auf die gerechteste und humanste Weise behandelt. Müssen wir jedoch zuweilen Verunglimpfungen des Pöbels empfinden, auch bei der unschuldigsten Veranlassung, so ist dies sicher als eine Folge der Zurücksetzungen in den Gesetzen selbst zu betrachten, wodurch derlsraeiite gleichsam als geächtet vor dem Publikum erscheint.« *) A. a. O. S. 40. 17*