Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 219 (sequence 14)
- Language
- German
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ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. 219 zuführen Gelegenheit hatten1), bereits vor dem Interregnum seinen Anfang genommen. Nach dessen Beendigung machte er weitere Fortschritte. Nachweislich befinden sich am Ende des 13. bezw. am Anfang des 14. Jahrhunderts die Pfalzgrafen bei Rhein und Herzöge von Bayern2), die Erzbischöfe von Trier3), die Herzoge von Österreich4) und andere Reichsfürsten im Besitz des uneingeschränkten Hoheitsrechts über die Juden ihres Territoriums. Weniger bedeutend waren die Erfolge der Mitglieder des Grafen- und Herrenstandes. Wohl wurde vielen von ihnen die Judennutzung innerhalb ihres Territoriums verliehen, jedoch stets unter gewissen Einschränkungen. Entweder behielt sich der König das Widerrufsrecht vor5), oder er gestattete nur eine begrenzte Zahl von Juden zu »halten«, und auch dies meistens unter *) Siehe Jahrgang 53 S. 685 ff. 2) Ein genauer Zeitpunkt läßt sieh hier nicht angeben. Daß sie es aber unter Rudolf von Habsburg schon besaßen, beweist folgende Stelle eines zwischen 1273 und 1291 abgefaßten Briefes, den Pfalzgrai Ludwig, Herzog von Bayern, wegen seines Juden »Suezchint« an die Wormser Bürger richtete: »Sicut nobis vestris litteris demandastis de Suezchint Judeo, quem concivem vestrum et Judeum imperii nuncupastis, discrecioni vestre duximus respondendum, quod idem Judeus a primo exordio vite sue sub nobis et nostro dominio se recepit et idem tanium ad tempus modicum sibi per nos concessum et expressum vobiscum fecit in Wormacia mansionem, quo compieto ad nos ut debuit esf reversus«. Redlich, Wiener Brief- Sammlung nr. 231. 3) Dem Erzb. Balduin von Trier wurde das Judenregal durch Urk. Ludw. d, B. d. d. 1332 Aug. 23 bereits bestätigt (Hontheim, Historia Trevirensis II, 121b). Wahrscheinlich hat die Verleihung vor der Regierungszeit des genannten Erzbischofs stattgefunden; vgl. Liebe in der Westdeutschen Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst XII, 336. 4) Durch Urk. Ludwigs d. B. d. d. 1331 Mai 4 erhielten die Herzoge Aibrecht und Otto von Österreich ihr Judenregal bestätigt (B., Reg, Ludw. nr. 1298). Wann die Verleihung selbst erfolgte, ist unbekannt. 5) z. B., Reg. Ludw. nr. 1327: d. d. 1331 Mai 30.