Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1910-01-01
- Page
- 206 (sequence 1)
- Language
- German
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Die Reiehssteuern der deutschen ladengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des!4. Jahr• Von Isert Hösel. (Fortsetzung.) Da die örtliche Verwaltung nur wenig ausgebaut war, konnte der König der Hilfe der städtischen Behörden nicht entraten. Nicht selten legte er ihnen die Verpflichtung auf, für eine pünktliche Ablieferung der Judensteuer an die zum Empfang berechtigten Personen Sorge zu tragen1). Aber auch andere, wichtigere Funktionen übertrug er ihnen zuweilen. So erhielten die Bürger von Nordhausen 1290 von König Rudolf für den Zeitraum von zwei Jahren die Vollmacht, die Höhe der von den dortigen Juden zu leistenden Abgaben festzusetzen2). Ähnliches Vertrauen genoß unter Ludwig d. B. der Nürnberger Rat; glaubte dieser eine Besserung in der Vermögenslage seiner Judenschaft konstatieren zu können, so hatte er das Recht, deren Steuer in entsprechender Weise zu erhöhen3), ln Speyer wiederum übernahm es unter Ludwig d. B. der Rat, die verschiedenen ף Anhang II! nr. 1: Urk. Heinr. VII. d. d. 1311 März 20; Böhmer-Lau, Frankfurter U.-B. II nr. 13: Urk. Ludw. d. B. d. d. 1315 März 7; Winkelmann, Acta imp. ined. II nr. 569: Urk. Ludw. d. B. d. d, 1335 Sept. 4; u, a. St. 2) B.-Rdl., Reg. Rudolf nr. 2384: d. d. 1290 Okt. 30. 3) Oefele, Rer. Boic. scriptores I, 775: Urk. Ludw. d. B. d. d. 1331 Apr.: *. .. swenn auch die burger zu Murenberg von dem rat daewchte, daz si (sc. die Nürnberger Juden) sich gelezzet betten, daz si mehr gedienen mochten, des sullen sie gehorsam sein nach der selben burger rat«.