Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Neue Beiträge zur Geschichte und Tätigkeit des Königlich Westphälischen Konsistoriums der Israeliten zu Kassel 1807-1815
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 733 (sequence 11)
- Language
- German
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Westphälischen Konsistoriums d. Israeliten zu Kassel 1807—1815. 733 Aus den letzten Tagen des Königreichs und von dem Niedergang der Napoleonischen Macht geben uns diese drei letzten Verfügungen Kunde: Königreich Westphalen Konsistorium der Israeliten. 1 Nr. 7844 V. B. An die sämtlichen Israelitischen Gemeinden im Königreiche Westphalen, Unglücksfälle, veranlaßt durch die Strenge des Klimas und der Jahreszeit, verbunden mit dem Abfall einer verbündeten Macht, hatten dem Feinde die Pfade nach Deutschland und in's Gebiet des Königreichs geöffnet. Doch die Französischen Heere vereinigten sich und eilten, den Kaiser Napoleon an ihrer Spitze, den Feinden entgegen. Dieser Held hat unsere Gegenden vorm Joche des Nordens auf dem nämlichen Schlachtfelde bei Lützen gesichert, welches schon einst Zeuge eines Triumphs war, dem Deutschland sein Heil verdankte. Da es nun die Absicht Sr. Majestät des Königs ist, daß ein feierlicher Gottesdienst gehalten werde, um dem Allmächtigen für das, den Französischen Waffen verliehene Glück Dank darzubringen; so haben wir hierdurch, in Gemäßheit einer Ausforderung Sn Exellcnz des Herrn Ministers des Innern, vom loten dieses Monats einen feierliehen Gottesdienst bestimmt, welcher am nächsten Sabbathe nach Ankunft gegenwärtigen Schreibens in jeder Synagoge gehalten werden soll. An diesem feierlichen Tage ist demnach das anliegende Dankgebet in allen Synagogen, Morgens nach dem gewöhnlichen Gebete zu verrichten, und sind die darauf erwähnten Psalm-Kapitel abzulesen; auch ist da, wo ein Rabbiner oder Adjunkt sich befindet, von demselben eine zweckmäßige Rede zu halten! Königl. Westphälisches Konsistorium _ der Israeliten. * Man vergleiche hiermit: Rönne und Simon: »Staatsrechtliche Verhältnisse der Juden«, Seite 147.