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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1909-01-01 · Heft 6 · p. Seite 721

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
53 (1909)
Issue
Heft 6
Article
Die von Maria Theresia projektierte Esrogimsteuer
Date
1909-01-01
Page
Seite 721 (sequence 2)
Language
German
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Die von Maria Theresia projektierte Esrogimsteuer. 721 Kaufleuten gekauft und dann an die Judenschaft zum Preise von 5, 7, 9 fl. und darüber verkauft wurden, zu übernehmen; er verlangt von Ihro Maj., daß selbe die böhmische, mährische, schlesische Judenschaft dazu anhalte, die Paradiesäpfel und Palmzweige von 5hm in bestimmten großen Quanten zu kaufen. Die Kaiserin hat derzeit Bedenken gegen dieses Projekt und will deshalb der Judenschaft den freien Einkauf der Paradiesäpfel und Palmenzweige auch fernerhin gestatten; doch hat die Judenschaft für diese Erlaubnis jährlich 40.000 fl. zu zahlen, wovon die böhmische Judenschaft 71» die mährische 71» die schlesische 1/n zu tragen hat Im Falle diese Steuer nicht bald eingehe, werde das oben erwähnte Projekt gleich anfangs Januar 1745 ausgeführt werden1). Die Prager Juden brachten anscheinend Gegenvor- Stellungen ein, in denen sie sich wohl hauptsächlich gegen die Höhe der Steuer wendeten und darauf hinwiesen, daß nicht jeder Jude einen eigenen Esrog haben müsse und die Zahl der gekauften Esrogim eine ziemlich kleine sei. Auf ein solches Schreiben an die Kaiserin läßt uns nämlich ein Gutachten2) des bekannten gelehrten Prager roghändler, wie besonders die Grabsteine des Muna Esroger, gestorbea 1680 und des Kaiman Esroger, gestorben 1735 (Hock, Familien Prags, S. 26), vollständig mit geteilt von Popper (Aus Inschriften des alten jüd. Friedhofes, Z. t G. d. J. i. D. V, 366) bezeugen. *) Der feierliche Ernst, der aus dieser Drohung, das Projekt gleich anfangs Januar auszuführen, spricht, erinnert an die in der Tradition erhaltene Erzählung, daß einmal ein Judenfeind den Prager Juden das Suckotfest verderben wollte, und darauf drang, daß den Juden aufgetragen werde, ihre hölzernen Laubhütten der Feuergefahr- Iichkeit halber zu entfernen. Der weise Magistrat, der an Judenhaß niemandem nachstehen wollte, verordnete unverzüglich — es war der vierte Tag des Suckotfestes — die Juden müßten bei sonstiger hoher Strafe ihre Laubhütten binnen acht Tagen entfernen. 8) Das Original dieses Gutachtens, das mit dem Siegel Haselbauers versehen ist, wie auch zwei Kopien — eine davon notariell 46 Monatsschrift, 53. Jahrgang.

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