Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 705 (sequence 27)
- Language
- German
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ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. 705 Albrecht von Würzburg 1349 für 1200 M. S. die Rothenburger Judengemeinde1). Da die jährliche Nutzung derselben, der Pfandsumme entsprechend, 120 M. S. betragen haben wird, so ist klar, daß gegen früher eine Erhöhung der Steuer eingetreten ist2). 34. H e i l b r 0 n n. Ludwig d. B. verpfändete 1316 der Stadt Heilbronn die dortigen Juden auf 6 Jahre mit der Bestimmung, daß sie von ihnen innerhalb dieser Zeit insgesamt 4000 Pfd. H. erheben dürfe3), also im Durchschnitt jährlich 666% Pfd, H. 35. Schwäb. Hall. 1241 zahlten hier die Juden 8 ML Silber4 *). Nur noch einmal erfahren wir etwas von der Judensteuer, nämlich unter Ludwig d. Bayer6). Oesamtpfandsumme beläuft sich auf 4000 Pfd. Heller, die ihm im Namen des Reichs von den Verpfändeten selbst 1335 erstattet werden (ebd, nr. 1678). Da die Juden Rothenburgs bei dieser Einlösung genannt sind, während sie bei der Einlösung, die Gottfried und Konrad von Hohenlohe gegenüber schon 1333 stattfindet, fehlen (Weller, Hohenlohesches U.-B. II nr. 428), so kann hieraus gefolgert werden, daß sie nur Ludwig von Hohenlohe zugewiesen waren; die Verpfändung der Juden dauert also von 1325 bis 1335. Es liegen uns nun zum Steuerjahr Martini 1333— Martini 1334 zwei Quittungen, die eine über 300 Pfd. H., die andere über 100 Pfd. H.., vor, welche Ludwig von Hohenlohe für die Stadt- und Judengemeinde von Rothenbürg ausgestellt hat (Weller a. a. O. nr. 438. 444); zum folgenden Steuerjahr ist eine solche über 200 Pfd. H. erhalten, die aber nur für die Stadtgemeinde ausgestellt ist (ebd. nr. 464); mithin beträgt die Judensteuer 200 Pfd. H. Da überdies die jährlichen Einnahmen von 400 Pfd. H., die Ludwig von Hohenlohe von Christen und Juden bezieht, seinem oben bereits festgestellten Anteil an der Pfandsumme (4000 Pfd. H.) vollkommen entsprechen, so ergibt sich schließlich daß die Juden während der Dauer ihrer Verpfändung d. i* von 1325—1335 als Jahres Steuer 200 Pfd. H. gezahlt haben. *) B.—H., Reg. Karl nr. 1047. 2) 120 M. S. 240 bezw. 280 Pfd. H., siehe oben S. 699, Anm. 2. 3) Lünig, Teutsches Reichsarchiv Bd. 13, 884: Urk. Ludw. d, B. d. d, 1316 März 9. 4) M. G. Constit. III., 3 Z. 39. 6) Württemb. Viertel]ahrshefte für Landesgesch. Neue Folge XI, 335: Urk. Ludw. d. B. d. d. 1316 Sept. 29. Monatsschrift, 53. lahrgang. 45