Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 702 (sequence 24)
- Language
- German
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- Colmar 1× ep/1047872
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702 Die Reichssteuern der deutschen judengemeinden von zugleich mit der Stadtsteuer 1328 um 1000 M. S. erfolgte1), läßt erkennen, daß sie damals weniger als 100 M. S. betrug. 26. Rappoltsweiler. 1331 versetzte Ludwig d. B. die Juden von Rappoltsweiler an Johann von Rappoltstein um 400 M, S.2 *); die jährliche Abgabe jener wird daher 40 M. S. betragen haben. 27. Colmar. Bei der Verpfändung der Colmarer Juden im Jahre 1331 wurde bestimmt, daß der Pfandherr von ihnen einen jährlichen Nutzen von 60 M. S. haben dürfe8); so viel betrug offenbar zur Zeit ihre Jahressteuer. Diese war allem Anschein nach unter Karl IV. in ihrer Höhe keiner Veränderung unterworfen; denn genannter König forderte iaut Urk. vom 15. Dez. 1347 die Colmarer Juden auf, von ihrer Jahressteuer »alles, was über die andern Dienern angewiesenen 40 M. hinausgeht, dem Rudolf von Wart zu zahlen.«4 *) 28. Basel. Mit einer Jahresabgabe von 40 M. S. sind die Baseler Juden 1241 verzeichnet8). Von da ab verschwinden sie, wenigstens soweit Steuerfragen in Betracht kommen, völlig aus dem Beobachtungskreis. 29. Regensburg. Hier zahlten die Juden unter Ludwig d. B., solange sie im Pfandbesitz der Herzoge von Niederbayern waren, jährlich 200 Pfd. Regensburger Pf.6 *). Aber auch nach ihrer Einlösung aus dieser Pfandschaft wies ihre Steuer denselben Betrag auf; denn die in den 0 Schöpflin, Alsatia diplomatica II, 138: Urk. Ludw. d. B. d. d. 1328 Nov. 25. — Der Pfandsumme von 1000 M. S. dürfte eine Jahres־ nutzung von 100 M. S. entsprechen; damit stimmt die Angabe bei Winkelmann, Acta imp. ined. II nr. 562 überein. ף Albrecht, Rappoltsteiner U.-B. I nr. 416: d. d. 1331 Febr. 15. *) Ebd. nr. 417: Urk. Ludw. d. B. d. d. 1331 Febr. 15. 4) B.-H., Reg. Karl nr. 5979. 6) M. G. Constit. III, 3 Z. 25. 6) Reg. rer. Boic. VI, 211: d. d. 1326 Dez. 18; B., Reg, Ludw. nr. 1051: d. d. 1329 Aug. 9; ebd. nr. 1545: d. d. 1333 Mai 24; Reg. rer.