Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 697 (sequence 19)
- Language
- German
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ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, 697 12. Sinzig. Die Differenz zwischen der Angabe des Verzeichnisses von 1241 und zwei anderen demselben Jahrzehnt angehörenden urkundlichen Angaben haben wir oben1) bereits besprochen. Wir hören später nichts mehr von der Jahresabgabe der Sinziger Juden. Von folgenden vier Judenschaften ist nur die Jahres״ Steuer von 1241 bekannt : 13. Aachen 15 M. S.2 *). 14. Düren 10 M. S.s). 15. Kaiserswerth 20 M. S.4). 16. Duisburg 15 M. S.5). 17. Dortmund. 1241 zahlten hier die Juden 15 M. Silber6). Das Schutzgeld, das sie gemäß dem Vertrage vom 27. März 1250 an den Erzbischof Konrad von Cöln in Höhe von 25 M. Cöln. Pf. jährlich in der Pfingstwoche entrichten sollten7), war sicherlich nichts anderes, als die frühere Reichssteuer8). 1279 wurden die Dortmunder Juden von König Rudolf zur Zahlung von 84 M. Sterling »precarie nomine« an zwei seiner Getreuen aufgefordert; als Äqui־׳ valent wurde ihnen hierfür Befreiung »ab omni precaria sive von den Bopparder Juden im Betrage von 20 M. + 10 Pfd. Helier vom Trierer Erzbischof Balduin zu Lehen (Günther a. a. O. nr. 152), Damit waren jedoch die jährlichen Leistungen genannter Juden nicht erschöpft; sie hatten noch dem Erzb. Balduin von Trier, der seit 1312 ihr Pfandherr war (ebd. nr. 53), ihre Steuer zu entrichten. ף S. 683. 2) M. G. Constit. IIt, 2 Z. 27. 3) Ebd. Z. 26. 4) Ebd. Z. 28. 5) Ebd. Z. 29. ' 6) Ebd. Z. 31. י) Aronius, Reg. nr. 575. 8) Denn 25 M. Cöln. Pf. 15 M. Silber, nach dem Verhältnis von 10 :6 berechnet; vgl. Zeumer, Die deutschen Städtesteuern, insbesondere die städtischen Reichssteuern im 12. und 13. Jahrhundert . 135.