Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 689 (sequence 11)
- Language
- German
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ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. 689 und Würzburg bedeutet einen vollen Sieg der geistlichen Fürsten; die alleinige Ausübung des umstrittenen Rechts bleibt ihnen gesichert1). In Straßburg wurde 1262 die Ent- Scheidung über die heikle Frage durch die Friedensbestimmung : »die Juden suln ach viunf jar (sc. von Steuern) lidic sin« hinausgeschoben2). Was schließlich nach Ablauf der fünf Jahre geworden ist, wissen wir nicht; doch ■darf man wohl vermuten, daß auch hier der Bischof sein Recht behauptet hat Auch von einem Streite eines Erzbischofs mit einem Landesherrn um das Judenregal haben wir Kenntnis. Graf Wilhelm von Jülich hatte 1227 von Heinrich VII. das Recht zugestanden erhalten, die Juden, die in sein Land einwandern würden, um sich dort niederzulassen, zu besitzen und über sie nach freiem Ermessen zu verfügen8). Mit ihm entzweite sich nun wegen des Judenregals Erzbischof Konrad von Cöln4), der dasselbe in seinem Territorium besaß6). Der Streit wurde durch ein schiedsgerichtliches Urteil vom 1. Febr. 1255 entschieden, und zwar zu Gunsten des Erzbischofs6). IL Die ordentlichen Reichssleuern der deutschen Judengemeinden von der Tronhesteigung Rudolfs von Habsburg bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. Wir wollen nunmehr die regelmäßige Judenbesteuerung betrachten, wie sie sich im Reiche nach dem Interregnum L) Dieselben Quellenangaben wie S. 688, Anm. 1. *) Aronius, Reg. nr. 681, *) Böhmer-Ficker V nr. 4048; Aronius, Reg. nr. 441, — Hier kommt übrigens zum ersten Mal der in späterer Zeit übliche Ausdruck »Judeos teuere« vor. Vgl Stobfoe, Die Juden in Deutschland während des Mittelalters S. 23. *) Wo das Judetiregal Gegenstand des Streites war, isi unbekannt. g) Siehe oben S. 686. 6) Aronlus, Reg, nr. 614. Monaisschrift, 53. Jahrgang:, 44