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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1909-01-01 · Heft 5 · p. Seite 627

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
53 (1909)
Issue
Heft 5
Article
[Rezension]
Date
1909-01-01
Page
Seite 627 (sequence 1)
Language
German
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Besprechungen. 627 T©80ft&, Mlschsa und Boraftha in ihrem Verhältnisse zu einander, oder palästinensische und babyl. Halacha. Ein Beitrag zur Kritik und Geschichte der Halacha von Dr. M. 3. Zuokersaandel, Rabbiner. Zweiter Band. XVI u. 508 S. Kommissionsverlag von J. Kauftmann« Frankfurt a. M. 1909. Vom ersten Bande des in der Überschrift genannten Werkes habe ich der Monatsschrift 1908, S. 626 f., auf die Aufforderung des geschätzten Redakteurs, eine Anzeige gemacht. Auf Wunsch desselben zeige ich auch den zweiten Band für die Leser der Monatsschrift an. Er enthält in 13 Nummern, von denen die meistere in mehrere Teile zerfallen, Abhandlungen über talmudische Materien, in denen der Nachweis geführt wird, daß Jeruschalmi die Toseftsi als palästiiteresische Mischna zur Vorlage gehabt haben muß, während durch die neuen Begriffe, welche die babylonische Gemara erzeugt hat, Änderungen der pal. Mischna vorgenommen werden mußten. In jedem Artikel werden die Schwierigkeiten hervorgehoben, deren Lösung bisher unüberwindlich schien, während durch meine These alle Schwierigkeiten schwinden. Wie im ersten Bande wird gezeigt, daß Worte in der palästinensischen Mischna und im Jeruschalmi eine andere Bedeutung* hatten, als Babli ihnen gab, was die Verschiedenheit von Tosefta und Mischna uns erklärt (Nr. 34—38). Einen größeren Raum nehmen die juristisehen Materien ein. So: ד,פקר, res vacua, dereiietio (Nr. 33a—c, S.!קדן לגוי בארץ ישראל להפקיע סלרי מעשרות ושביעית .(84 ־־״, kann ein Heide am palästinensischen Boden Eigentumsrecht erwerben, so daß die Früchte, welche der Jude von ihm kauft, frei sind vom Zehnten und den Bestimmungen des Erlaßjahres? (39a-~f, S. 110ברירה ־(157״״, wird das Unbestimmte als bestimmt angenommen? (Nr. 49a—h, S. 158—266). Nr. 40 a, welche schon in der Jewish Encyclopedia (111, 58—62) abgedruckt ist, erscheint hier vermehrt und verbessert. In einer Nachbemerkung wird die Fälschung des Jeruschalmi von Friedländer erwiesen. דבי שלא בא לעולם, res futura (Nr. 41 a—d, S, 267—293), אסמכתא, Zusicherung oder Konventionalstrafe (Nr. 42־a ib• S. 294—324), תנאי, Bedingung (43 a—c, S. 324—386). לאחר עד, aufschiebende und auflösende Befristung (Nr. 44, S. 386—397). מהיום ולאחר (Nr. 45, S. 398—413). Alle diese auch im gemeinen Recht schwierigen Begriffe werden nach der palästinensischen und babylonischen Halacha dargestellt und mit dem gemeinen Rechte verglichen. Während über diese Materien bis jetzt die größte Verwirrung herrschte, erhalten sie durch meine These volle Klarheit und es wird gezeigt, woher die Verwirrung entstanden ist 40*

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