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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1909-01-01 · Heft 4 · p. Seite 394

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
53 (1909)
Issue
Heft 4
Article
Zur Vorgeschichte des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847
Date
1909-01-01
Page
Seite 394 (sequence 10)
Language
German
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IRI
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394 Zur Vorgeschichte d. Gesetzes über d. Verhältnisse d. Juden etc» wurde endlich 1835 die Predigerstelle nach fast neunjähriger Vakanz wieder besetzt und Joseph Levin Saalschütz berufen. Streitigkeiten wie in Breslau waren seitdem der Königsberger Gemeinde erspart geblieben. Aber der religiöse Führer der Gemeinde war nun einmal der Rabbiner nicht1). Der Gedanke, dem Rabbiner die im Berliner Entwurf vorgesehene Stellung zu gewähren, schien dem Königsberger Vorstand garnicht diskutabel zu sein. Man wollte und konnte freilich auch nach Lage der lokalen Verhältnisse dem Rabbiner nicht einmal das Recht der Inspektion des Religions- Unterrichts einräumen2). Mecklenburg zum Vorgesetzten Saalschutz’ auf dessen eigenstem Gebiet machen zu wollen, wäre denn doch nicht angängig gewesen3). Meinte man doch, daß die Institution des Rabbinats sich überhaupt überlebt habe4). Überdies führte man als einen rein formalen Grund gegen die Zugehörigkeit des Rabbiners zum Vorstand an, daß der Rabbiner »als Beamter nicht unter die gewählten Vertreter der Gemeinde gehören kann«5). Wie Verhängnis־ voll die auf den Zuständen jener Übergangszeit bestehende Auffassung des rabbinischen Amtes für die gesamte weitere Entwicklung geworden ist, bedarf keiner Ausführung. *) Auch Saalschütz betont in dem erwähnten Briefe vom 7. Ok-!ober 1842 die Bedeutung des Amtes des Predigers und Religionslehrers gegenüber dem Rabbiner, den er lediglich als den »gewissenhaften Hüter des traditionellen Gesetzes« ansieht. Die Verhängnisvolle Teilung der Ämter bestand in Königsberg bis zum Tode Saalschütz’ (1863) und Mecklenburgs (1865). Erst mein Amtsvorgänger Dr. Bamberger vereinigte beide Ämter in seiner Person. 2) Das Protokoll der Vorstandssitzung vom 7. Mai 1842 zu § 34 (ursprünglich 35) des Berliner Entwurfs bezeichnet die periodische Visitation durch den Rabbiner als »durchaus nicht wünschenswert«. 3) S. den bei Jolowicz, Geschichte der Juden in Königsberg S. 140 f. geschilderten Vorgang. 4) S. vv. u. S. 427 das Königsberger Gutachten vom April 1846. 5) Protokoll der Vorstandssitzung vom 7. Mai 1842 zu § 14 des Berliner Entwurfs.

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