Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Jagd, Fischfang und Bienenzucht bei den Juden in der tannäischen Zeit
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 327 (sequence 25)
- Language
- German
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Jagd, Fischfang und Bienenzucht bei den Juden. 327 der Netze an, und die oben erörterte Kontroverse in der Mischnah bezieht sich nur auf den Fang mit großen Netzen1 2 *). Von großer prinzipieller Bedeutung ist schließlich noch folgende Deduktion der Mischnah*): Findet jemand auf seinem Felde einen lahmen Hirsch oder eine Taube, die nicht fliegen kann, und er sagt, »mein Feld hat für mich das Eigentumsrecht daran erworben,« so gehört ihm der Fund von Rechtswegen. Der Talmud knüpft aber daran die Bedingung, daß der Eigentümer in der Lage8) sein muß, das Tier zu erreichen4 *). »Läuft aber der Hirsch wie gewöhnlich, oder waren die Tauben flügge«, und er spricht jene Eigentumserklärung aus, so ist diese ungültig8). Auch hieraus ergibt sich, daß das Tier erst mit der tatsächlichen Ergreifung Eigentum wird6). Nach römischem Recht7) gilt die bloße Verwundung und Verfolgung ebenfalls nicht als vollendete sondern nur als begonnene Okkupation. ‘) Aus großen Netzen wäre nämlich ein Entkommen der Tiere eher möglich als aus kleinen. Hat der Dieb das Tier aus kleinen Netzen genommen, ist er auch nach Ansicht der Weisen schuldig, Pne Moscheh weist schon auf das Gegenteil im b. Talmud hin. 2) B. mez. I, 4. «) B. mez. 11 a: והוא שעומד בצד שדהו. *) B. mez. 11 b:והוא שדין אחריהן ומגיען. 6) Nomocanon führt noch einen anderen Fall an: והו דנפל ומתנמץ בחקלא דאשקיה מרה לו מטל צידא אלא מטל ורעא או עאל בדרתא מדם או מקן בה לו דמרה הו דחקלא או דדרחא הי אלא דהו דנסב לה 6) Dig. 41, I, 5, § 1 (Mommsen II, 487, 22—29), v. Kayser 34,